Frage an Peter Hintze von Uwe G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Hintze,
wie stehen Sie zu den Forderungen der Gewerkschaften im Öffentlichen Dienst ? Halten Sie das Angebot der Arbeitgeber für ausreichend ? Eine Zeitlang wurden die Abgeordnetendiäten an die Einkommen im Öffentlichen Dienst gekoppelt, warum nicht mehr ?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Grobecker
Sehr geehrter Herr Grobecker,
nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Tarifautonomie haben allein die Tarifvertragsparteien über die Höhe der Einkommen der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst zu entscheiden. Ich bin für angemessene und haushalterisch zu verantwortende Einkommenserhöhungen.
Was die von Ihnen angesprochene Höhe der Abgeordnetenentschädigung anbelangt, so hat das Bundesverfassungsgericht dazu klargestellt, dass die Höhe zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen.
Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung hatten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Die nunmehr erfolgte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist die erste Erhöhung seit fünf Jahren. Sie entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit einer weiteren Anhebung zum 1. Januar 2009 wird die Orientierungsgröße (z.B. Bürgermeisterbesoldung) erreicht, jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Die Abgeordnetenentschädigung enthält keine solchen Sonderzahlungen. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.
Im Gegenzug zur Diätenerhöhung wurde die Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten um 16 % abgesenkt. Darüber hinaus wurde die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung („Rente mit 67“) auf die Bundestagsabgeordneten wirkungsgleich übertragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze