Frage an Peter Hintze von Contessa S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hintze,
da man bezüglich des C-Ausweises nur schwer Informationen bekommt, wende ich mich nun an diese Seite und an Sie. Mir wurde im Jahr 1990 der C-Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge vom Landratsamt Passau -Ausgleichsamt- ausgestellt. Heute lebe ich in Berlin. Und bei Anfragen hier auf den Ämtern konnte man mir keine Auskunft geben. Meine Frage ist, welche Rechte ich mit diesem Dokument habe und an welche Behörde ich mich wenden müsste?
Vielen Dank
Mit freundlichem Gruss
Contessa Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
der sogenannte C-Ausweis dokumentiert die Anerkennung als politischer Flüchtling. Er gilt nur in Verbindung mit dem Personalausweis. Welche Rechte sich aus dem Status als politischer Flüchtling im einzelnen ableiten, lässt sich pauschal nicht beantworten. Dies hängt entscheidend davon ab, welchem Herkunftsland der Inhaber eines C-Ausweises entstammt, zu welchem Zeitpunkt die Flucht erfolgte und welche Ansprüche konkret geltend gemacht werden. Danach beurteilt sich auch die behördliche Zuständigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze