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Frage von Eckart G. •

Frage an Peter Hintze von Eckart G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Hintze,

wen, wenn nicht Sie als evangelischen Theologen, muss es erzürnen, wenn ein nicht geltendes, nie diskutiertes Gesetz genommen wird, um den Diebstahl der Rentenanwartschaften für DDR-Übersiedler zu begründen? Fühlen Sie sich noch dem 7.Gebot verpflichtet?

Ich bin im März 1984 mit meiner Fam. aus der kommunistischen Diktatur (die von mir keinen Pfennig in die FZR bekam) in eine - wie ich hoffte - Demokratie geflohen. Als Christ war die ideologische Eingewöhnung leicht. Bei der Maueröffnung war mein Jubel groß - nicht ahnend, dass der Bundestag bereits 1991 ein sog. Rentenüberleitungsgesetz beschließt, dass später falsch gedeutet wurde und mir, damals bereits 7 Jahre BRD-Bürger und nie arbeitslos, die Rente um fast 300,-€ kürzt und gleich noch das Porto für eine zeitnahe Information spart.

Ein Unrecht zieht das andere nach: Zum Diebstahl kommt die Unwahrheit. Die Richter im LSG Stuttgart stellten die Behauptung auf, dass es nicht nachgewiesen ist, dass ich mit FRG mehr Rente bekäme als mit SVA. Einem Richter stünde es gut an, vor solchen Behauptungen den Wahrheitsgrad zu überprüfen. 300,-€ sind vielleicht für einen Beamten unbedeutend - bei mir ist es 1/3 der Rente!!

Heute, im Feb. 08 werde ich 65 Jahre, kann ich keine anderen rentenerhöhenden Maßnahmen mehr einleiten.
Für einen christl. Abgeordneten ist es doch ein unhaltbarer Zustand, wenn seine demokratische Regierung einem Teil der Bevölkerung die Rentenanwartschaften stiehlt. Ein Vorgang, für den es nur eine Parallele gibt, als den Juden 1933 ihre Anwartschaften gestohlen wurden - jedoch mit sofortiger Informatioon (vgl. Ottmar Schreiner am 21.06.1991 bei der Verabschiedung des RÜG).

Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass dieser Rechtsbruch korrigiert wird, denn ein Diebstahl bleibt auch mit dieser absurden Auslegung des RÜG ein Diebstahl so wie der Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze auch mit DDR-Gesetz ein Verbrechen bleibt.

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Christfest
Ihr. E. Gühne

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Antwort ausstehend von Peter Hintze
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