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Frage von Karl Oskar S. •

Frage an Peter Hintze von Karl Oskar S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Hintze,

Ihr Kollege Herr Töpfer hat 1990/91 als Mitglied einer CDU-geführten Bundesregierung die Verpackungsverordnung durchgesetzt.
Die Verordnung beinflußte die deutsche Verpackungslandschaft nachhaltig positiv im Sinne von Verpackungsvermeidung.

Kernbestandteil war die privatwirtschaftlich organisierte "non-profit Organisation" DUALES SYSTEM Deutschland, die gestützt auf die Verpackungsverordnung, eine Monopolstellung bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen erlangte und ab 1997 als AG firmierte.
Die Kosten der Verpackungsentsorgung wurden letztendlich über die Preisgestaltung auf die Verbraucher abgewälzt.

Die Monopolstellung des Unternehmens besteht immer noch fort und führte zu nennenswert hohen Risiko-Rücklagen.

Seit 2005 gehört die DUALE SYSTEM Deutschland GmbH über die Deutsche Umwelt Investment AG dem Finanzinvestor "Kohlberg Krawis Roberts & Co".
Derartige Firmen bezeichnete Ihr Kollege Herr Müntefering als "Heuschrecken"

Laut Bericht des Handelsblattes (Handelsblatt.com) vom 30.11.2006
haben sich die Risiko-Rückstellungen des DSD von 642 Mio in 2003 nach der Übernahme auf 453 Mio Ende 2005 verringert.
Die Differenz muß als Gewinn des Finanzinvestors KKR gelten.
Die Kapitalrendite auf den eingesetzten Kaufpreis soll im ersten Jahr 35% betragen haben.

Mit der, von der Bundesregierung geplanten 5. Novelle der Verpackungsverordnung werden wohl weitere 30 Mio EURO zusätzliche Gebühreneinnahmen erwartet, die zu Lasten der Verbraucher gehen.

Offenkundig ist hier ein Unternehmen, das wichtige öffentliche Aufgaben wahrnimmt, in den Besitz eines Finanzinvestors geraten, der völlig anders gelagerte Interessen vertritt.

War diese Entwicklung politisch gewollt und wird sie auch weiterhin - siehe 5. Novelle - von Ihrer Partei unterstützt?

mit freundlichen Grüßen.

Karl Oskar Schumacher

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CDU

Sehr geehrter Herr Schumacher,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung dient allein der Verhinderung sogenannter Trittbrettfahrer zulasten der Dualen Systems Deutschlands GmbH (DSD).

Was die Übernahme des DSD durch den Finanzinvestor Kohlberg Kravis Roberts & Co. anbelangt, steht es jedem Investor im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu, sich an Unternehmen der Privatwirtschaft in Deutschland zu beteiligen. Unter dem 23. Mai 2007 wurde gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates des DSD sowie gegen ein Vorstandsmitglied von Kohlberg Kravis Roberts Strafanzeige wegen Untreue bzw. wegen Beihilfe zur Untreue gestellt. Es ist Aufgabe der zuständigen Staatsanwaltschaft, über diesen Antrag zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schumacher,

meine Antwort vom 19.11.2007 möchte ich wie folgt ergänzen:

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung dient der Verhinderung von Trittbrettfahrern zulasten aller Anbieter im Rahmen des dualen Systems, mithin der Verhinderung von Trittbrettfahrern, deren Wirken sowohl zulasten des DSD als auch zulasten der Wettbewerber des DSD geht.

Das aufgrund der erwähnten Strafanzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde mittlerweile am 30.08.2007 eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze