Frage an Peter Hintze von Jürgen H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Die Frage von Herrn Lerch finde ich gut, da hier einmal Zahlen genannt sind, und die sprechen, so denke ich, für sich. Eine detaillierte Darstellung konnte er nicht bringen, da ihm hier nur 2000 Zeichen gestattet sind. Es ist aber davon auszugehen, daß Sie auch so hinreichend informiert sind.
Es gibt weitere Fragesteller, die auf Antwort warten (Dietrich, Hilgert). Auch ich zähle mich dazu, habe ich Ihnen doch direkt über Ihre Adresse peter.hintze@bundestag.de eine mehrseitige Darstellung der Hintergründe geschickt, die dem beschriebenen Dilemma zugrundeliegen.
Es wird vielfach die Behauptung verbreitet, die Einordnung in das FRG bedeute eine "Privilegierung", die abgeschafft gehört. An den Relationen der von H. Lerch genannten Zahlen, die durchaus symptomatisch sind, können Sie sehen, daß von einer Privilegierung nicht gesprochen werden kann. Ich möchte den Umstand, daß die ganze AAÜG-Gesetzgebung im Grunde genommen eine einzige in großem Maßstab angelegte Privilegierung bedeutet, nicht kommentieren. Werden doch dort in großem Umfange Anwartschaften begründet, für die keine Beiträge in bundesdeutsche Kassen geflossen sind. Das AAÜG ist aber gegenüber dem FRG ein jüngeres Gesetzeswerk. Angesichts dieser Tatsache den Angehörigen des FRG-Systems vorzuhalten, sie seien privilegiert, ist unanständig.
H. Lerch schreibt, daß seine Rente durch die Ausgliederung aus dem FRG um ca. 210 Euro geringer ausfällt. Wenn er in der DDR verblieben wäre, würde er gegenüber dem FRG sogar eine um ca. 100 Euro höhere Rente erhalten . In diesem Falle würde er nämlich die sog. "Intelligenzrente" nach AAÜG erhalten. Für seinen Entschluß "Flucht etc." also erhält er nun ca. 300 Euro weniger. Fänden Sie das in Ordnung, wenn der Gesetzgeber ein solches Gesetz gemacht hätte? Das hat der aber nicht. Zu keiner Zeit. Es ist lediglich eine Verwaltungsmaßnahme, deren Urheber im BMAS zu finden sind. Können Sie es zulassen, daß es bei einer solchen Maßnahme bleibt?