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Peter Hintze
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Frage von Helfried D. •

Frage an Peter Hintze von Helfried D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hintze,

als Zuschauer der Sendung „Anne Will“ hatte ich den Eindruck, Sie ständen in der Tradition, die die CDU vor der Wiedervereinigung vertreten hat. Die CDU hat maßgeblich das FRG mitgestaltet, das davon bestimmt war, denjenigen, die auf unterschiedlichsten Wegen den eisernen Vorhang überwunden haben, eine ihrer früheren beruflichen Tätigkeit adäquate Alterssicherung zu ermöglichen. In Ihrer Antwort an Herrn Lässig vom 29.10.07 verwenden Sie leider weitgehend die vom BMAS herausgegebene Doktrin, wonach der Umgang mit den DDR- Flüchtlingen völlig rechtens sei. Diese Argumentation läßt sich Punkt für Punkt widerlegen. Beispiel: Das von Ihnen zitierte BVerfG- Urteil vom 13.06.06 behandelt nicht die Rentenansprüche von DDR- Flüchtlingen und Übersiedlern. Es behandelt schon gar nicht die Frage, ob es rechtens ist, ihnen die DDR- Rentenanwartschaften, die sie mit ihrer Ausreise verloren haben, wieder zu übertragen. Gemäß Artikel 19 des Einigungsvertrages vom 31.08.1990 ist dieser Verwaltungsakt der DDR weiterhin gültig.

Ihre Argumentation stützt sich weiterhin auf die Forderung nach einer Beitragsleistung zu einem bundesdeutschen Rentenversicherungssystem. Das FRG war quasi ein bundesdeutsches Sonderversorgungssystem, das aus nachvollziehbaren sozialpolitischen Gründen nicht beitragsbezogen war. Es wurde im Zuge der Wiedervereinigung abgeschafft, ohne daß es dazu eine Willensbildung im Bundestag gab.
In der DDR gab es 19 Sonderversorgungssysteme, die aus politischen Gründen existierten, darunter auch solche für SED, NVA, Grenztruppen und Stasi. Sie alle wurden in gültiges Bundesrecht überführt, sind nicht beitragsbezogen und gewährleisten den Beziehern gute, teilweise sogar fürstliche Renten.
Können mir Sie als Mitglied der Partei, die sich der deutschen Einheit und den Flüchtlingen gegenüber immer besonders verpflichtet gefühlt hat, diesen doppelten Paradigmenwechsel erklären?

Mit freundlichen Grüßen
Helfried Dietrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dietrich,

richtig ist, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht Klagen von ehemaligen DDR-Bürgern betraf. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch grundlegende Aussagen zur Verfassungsmäßigkeit einer rückwirkenden Neuregelung von Rentenanwartschaften unter dem Gesichtspunkt getroffen, inwieweit den Anwartschaften Beitragsleistungen zum Rentenversicherungsträger gegenüberstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze