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Peter Hintze
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Frage von Lars I. •

Frage an Peter Hintze von Lars I. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hintze,

viele Kommunen stellen ihr Rechnungswesen auf die doppelte Buchführung um. Wäre dies nicht auch für den Bundeshaushalt eine gute Idee, um ein besseres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu bekommen als durch die gegenwärtig praktizierte Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben?
So ließe sich beispielsweise durch Bildung von Rückstellungen leichter feststellen, ob die geltenden Versorgungsregelungen für Abgeordnete, Beamte, Soldaten, Richter und Minister noch finanzierbar sind oder über die gesetzgeberischen Anstrenungen der letzten Jahre hinaus weiterer Reformbedarf besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Ihde

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ihde,

ich stimme Ihnen zu, dass das kamerale Haushalts- und Rechnungssystem systembedingte Nachteile aufweist. Der Bund hat auf der Grundlage des Haushaltsrechts-Fortentwicklungsgesetzes seit 1998 bereits verschiedene Maßnahmen zur Modernisierung des Haushalts- und Rechnungswesens eingeleitet. Ziel war es, mehr Haushaltsflexibilität ohne Beeinträchtigung des parlamentarischen Budgetrechts, mehr Eigenverantwortung der Bewirtschafter und eine Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten im Wege einer höheren höheren Kostentransparenz zu erreichen. Diese Ziele wurden bislang nicht vollständig erreicht.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrechnungshof im vergangenen Jahr in seinem Bericht über die Modernisierung des staatlichen Haushalts- und Rechnungswesens angeregt, weitergehende Ansätze zur Modernisierung bis hin zur Einführung einer doppelten Buchführung zu prüfen. Bisher gehen die öffentlichen Verwaltungen unterschiedliche Wege, um ihr Haushalts- und Rechnungswesen zu reformieren. So werden etwa bei der erweiterten Kameralistik die zahlungsorientierten kameralen Daten um Nebenrechnungen ergänzt, um zusätzlich den Ressourcenverbrauch abzubilden. Demgegenüber haben bereits mehrere Kommunen und Kreise vollständig auf ein doppisches System umgestellt. Auch einige Länder gehen zu Systemen mit doppelter Buchführung über; Vorreiter ist Hessen. Die Vorteile der doppelten Buchführung liegen darin, dass sie Vermögen und Schulden als Ressourcenaufkommen und -verbrauch periodengerecht ausweist. Mit ihr wird die Generationengerechtigkeit stärker berücksichtigt und die Lastenverschiebung in die Zukunft verdeutlicht.

Das Bundesministerium der Finanzen teilt die Einschätzung des Bundesrechnungshofs, dass die mit dem Haushaltsrecht-Fortentwicklungsgesetz verfolgten Ziele bisher nur bedingt erreicht werden konnten und weitere Anstrengungen erforderlich seien, betriebswirtschaftliches Denken innerhalb der Bundesverwaltung stärker zu verankern. Eine Projektgruppe im Bundesfinanzministerium soll daher einen Systemwechsel in Richtung eines ergebnisorientierten Haushalts, auch unter Berücksichtigung einer möglichen Einführung der doppelten Buchführung, umfassend prüfen. Dies findet meine Zustimmung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze