Frage an Peter Hintze von Volkker C. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hintze,
Ich habe eine Frage. Nach unserer Übersiedlung aus der DDR, die mit jahrelangen Ausreiseanträgen verbunden war, einschließlich Haft und Berufsverbot ,erhielt ich auch einen C - Ausweis . Ich habe leider nie richtig verstanden, wozu dieser gut sein sollte. Leider wurde mir vor einiger Zeit meine Brieftasche mit allen meinen Papieren gestohlen, darunter auch dieser C- Ausweis. Ist es sinnvoll , diesen wieder neu ausstellen zu lassen, und wo kann dieser Ausweis behilflich sein. Brauche ich diesen Ausweis, um die sogenannte Opferpension zu beantragen? Wo muß ich diese beantragen?
Mit freundlichen Grüßen V. Czapinski
Sehr geehrter Herr Czapinski,
der sogenannte C-Ausweis dokumentiert die Anerkennung als politisch Verfolgter in der DDR. Im Hinblick auf den Verlust empfehle ich, sich an Ihr Einwohnermeldeamt zu wenden.
Die DDR-Opferrente wird ehemaligen politischen Häftlingen gewährt, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 6 Monate inhaftiert waren und wirtschaftlich bedürftig sind. Voraussetzungen für den Erhalt der Opferrente sind u. a. eine Bescheinigung über die Inhaftierung gemäß § 10 Absatz 4 des Häftlingshilfegesetzes und eine strafrechtliche Rehabilitierung.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Wohnsitz Münchberg in Bayern liegt. Sollte dies der Fall sein, wäre für die DDR-Opferrente das Ausgleichsamt der Regierung von Oberfranken zuständig (Ludwigstr. 20, 95444 Bayreuth, Tel.: 0921-604-0). Nähere Informationen zur DDR-Opferrente (inklusive Antragsformular) und die zuständigen Ansprechpartner in der Regierung von Oberfranken finden Sie auf der Internetseite der Regierung (www.regierung.oberfranken.bayern.de), wenn Sie unter dem Stichwort "suchen" das Wort "Opferrente" eingeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze