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Peter Hintze
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Frage von ALexander B. •

Frage an Peter Hintze von ALexander B. bezüglich Recht

Werter Herr Hintze
mit Ihren Antworten nähren Sie hemmungslos das ohnehin schon schlechte Ansehen der Politiker in unserem Land und bestätigen was schon O. F. v. Bismarck sagte: "Wer weiß, wie Gesetze und Würste zustande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen."
Meine Frage an Sie ist überhaupt nicht beantwortet. Sie wiederholen lediglich den Sachverhalt der schon aus der neuerlichen Änderung zu erlesen ist. Eine Bewertung Ihres völlig aussagefreien Satzes über die Notwendigkeit des Fuehrens von Waffen erspare ich mir, da er in keinem Zusammenhang zur Fragestellung steht.
Ich möchte mich nun bei dieser vielschichtigen Angelegenheit auf eine Frage beschränken. :
Mit welchen Mitteln und Maßnahmen soll dieses Gesetz praktisch auf der Strasse umgesetzt werden, oder ist es weitere Augenwischerei, da Körperverletzung und damit der angebliche Grund dieses Gesetzes bereits verboten ist.
Mit freundlichen Grüssen
Burhans

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Burhans,

ich hatte mir im Hinblick auf Ihre Darstellungen erlaubt, den aktuellen Inhalt des Gesetzes korrekt wiederzugeben und die Intention des Gesetzgebers zu erläutern.

Das Gesetz kann mit den Mitteln des geltenden Polizei- Ordnungsrechts problemlos durchgesetzt werden. Hierzu gehören, sollten Anhaltspunkte für einen Verstoß vorliegen, etwa Kontrollen und gegebenenfalls Platzverweise bzw. die Abnahme von Waffen. Verstöße gegen das Verbot des Führens von Waffen sowie ein rechtswidriger Waffengebrauch lassen sich nie vollständig verhindern. Gesetzgeberische Maßnahmen wie diese geben dem Staat – hier den Ländern - jedoch ein Mittel in die Hand, um an sensiblen Orten die Bürgerinnen und Bürger vor Gewaltkriminalität wirkungsvoller zu schützen. Anderenfalls müsste mit dem Verweis darauf, dass sich zur Gewalt entschlossene Menschen durch Gesetze nie gänzlich von der Gewaltanwendung abhalten lassen, von vornherein auf sämtliche polizei- und ordnungsrechtliche Befugnisse verzichtet werden, was ein klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze