Frage an Peter Hintze von David M. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Hintze,
wie kann eine Landesregierung den Mangelfacherlass kippen, wohl wissend, dass zahlreiche "Seiteneinsteiger", dem Ruf der Politik folgend, sich nun regelrecht betrogen fühlen müssen! Der Wegfall für zukünftige Jahrgänge wäre eine akzeptabele Entscheidung, wenn auch nicht sinnvoll. Aber den bereits sich im Referendariat befindenden Anwärtern die Zusagen kommentarlos zu streichen, ist sicher einer vertrauensvollen Politik unwürdig (um deutlichere Ausdrücke zu vermeiden...). In meinen Augen steht die Glaubwürdigkeit von Politik im Ganzen zur Disposition! Wie viel Finanzersparniss ist der Landesregierung Vertrauen und Glaubwürdigkeit wert?
Sehr geehrter Herr Maxsein,
vielen Dank für Ihr Mail, mit dem Sie die im vergangenen Jahr von der Landesregierung NRW beschlossene Aufhebung der betreffenden Runderlasse kritisieren, nach denen für Lehramtsbewerber/innen in den aufgeführten Fächern bzw. Fachrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen das Höchstalter für die Verbeamtung auf das 45. Lebensjahr heraufgesetzt werden kann.
Ich habe Verständnis für die Sorge insbesondere derjenigen, die sich als Seiteneinsteiger bewusst für das Lehramt entschieden haben und angesichts des neuen Tarifvertrags von der Aufhebung besonders betroffen sind. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass die Landesregierung im Hinblick auf die finanziellen Folgen für die betroffenen Lehramtsanwärter nunmehr eine insgesamt akzeptable Lösung gefunden hat, mit der sowohl den Belangen der Anwärter als auch der Notwendigkeit einer konsequenten Haushaltskonsolidierung Rechnung getragen wird. Grund für die Aufhebung war, dass sich die Mangelfachsituation in einigen Schulformen zwischenzeitlich geändert hat und eine Aufrechterhaltung der Ausnahmeregelung mit Blick auf die mit ihr verbundenen Pensionslasten für das Land NRW daher haushalterisch unverantwortlich wäre. Angesichts der dringend notwendigen Haushaltskonsolidierung und einer geänderten Situation an den Schulen bestand daher ein Handlungsbedarf.
Um Einkommenseinbußen durch die zwischenzeitliche Einführung des neuen Tarifvertrags für diejenigen in der Ausbildung befindlichen Anwärter abzumildern, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes keine Übernahmemöglichkeit in das Beamtenverhältnis auf Probe haben, hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung durch Erlass vom 14.11.2006 und die Durchführungshinweise vom 18.12.2006 die Möglichkeit einer Anrechnung beruflicher Vorerfahrungen und einer Vorweggewährung von Stufen nach dem TV-L eröffnet. Die Regelungen haben zum Ziel, dass die Betroffenen bei ihrer Einstellung in den Genuss des ursprünglichen BAT-Niveaus kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze