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Peter Hintze
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Frage von Ute K. •

Frage an Peter Hintze von Ute K. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Hinze,

warum gehört eigentlich zur Förderalismusreform nicht auch die Frage, wieviel Bundesländer wir eigentlich benötigen und uns leisten können ? Brauchen wir 16 Bundesländer ? Nein, hier geht es doch nur um den Erhalt der Pöstchen von allen Verwaltungen, die natürlich wieder zu Lasten des Bürgers gehen. Der dürfte zwar 40 bis 45 Jahre arbeiten und bekommt dafür eine Minirente, während die Verwaltungsleute uns 3-stellige Milliardenbeträge kosten, wovon die meisten ihr Geld gar nicht wert sind, um dann eine dreifach so hohe Pension zu erhaltern, wie Rentner, die hier die Werte erarbeitet haben. Überhaupt ist mein Eindruck, daß die Leute, die hier nie richtig gearbeitet haben, alles bekommen, während die Leistungsträger die " Dummköpfe " dieser Nation sind. Auch in der Presse wird über die Anzahl der Länder nie gesprochen. Warum wohl nicht ? Ich hätte gerne mal hierzu Ihre Meinung gehört und würde mich freuen, wenn Sie zu diesem Thema auch mal eine öffentliche Diskussion anstoßen würden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klüting,

vielen Dank für Ihr E-Mail.

Wie Sie sicherlich wissen, wurde bereits im vergangenen Jahr die erste Stufe einer umfassenden Föderalismusreform verabschiedet. Mit dieser größten Staatsreform seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurde die bundesstaatliche Ordnung grundlegend modernisiert. Klarere Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern und deutliche weniger zustimmungspflichtige Gesetze beschleunigen die Gesetzgebung und erhöhen die Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger.

In einem weiteren Schritt sollen nunmehr die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands angepaßt werden, insbesondere für Wachstums- und Beschäftigungspolitik.

Was die von Ihnen angeregte Zusammenlegung von Bundesländern anbelangt, so könnte eine solche mittel- und langfristig durchaus positive Synergieeffekte haben. Ein Zusammenschluß einzelner Bundesländern muß jedoch auch von den hiervon betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen werden können. Eine umfassende Neugliederung des Bundesgebietes bedarf nach unserem Grundgesetz sogar einer Bestätigung durch Volksentscheid. Die Erfahrung zeigt, daß eine Zustimmung zu einer Zusammenlegung einzelner Bundesländer fraglich ist. Dies hat nicht zuletzt das negative Bürgervotum über die von den Landesregierungen von Berlin und Brandenburg beabsichtigte Fusion beider Länder gezeigt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze