Frage an Peter Hintze von werner s. bezüglich Familie
Was werden Sie tun, um Müttern (und Vätern) mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe bei der Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Erziehungsaufgaben zu ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Schuren,
Menschen mit Behinderungen bereichern unser Zusammenleben. Dennoch werden Menschen mit Behinderungen in vielen Lebensbereichen benachteiligt, wenn nicht gar diskriminiert und ausgegrenzt.
Behinderte Menschen und ihre Familien haben Anspruch auf unsere Solidarität und Unterstützung. Die CDU sieht die Förderung der sozialen und beruflichen Integration behinderter Menschen als eine besondere Verpflichtung an.
Ein Schwerpunkt der Politik der CDU für behinderte Menschen ist die Weiterentwicklung, Förderung und finanzielle Absicherung von Konzeptionen und Hilfen, die der Normalisierung der gesamten Lebensverhältnisse und –bedingungen dienen. Dabei kommt der Unterstützung und Förderung von ambulanten und familienentlastenden Diensten, integrativen Angeboten in Bildung, Ausbildung und Freizeit sowie von Selbsthilfeaktivitäten eine besondere Bedeutung zu.
Die Verabschiedung des Sozialgesetzbuches IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur vollständigen Integration der Menschen mit Behinderungen. Eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des komplexen Systems der Behindertenhilfe war dringend notwendig. Hinzugekommen ist inzwischen auch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Dieses Gesetz setzt die Politik für behinderte Menschen fort, die mit dem Sozialgesetzbuch IX begonnen wurde. Beiden Gesetzen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zugestimmt.
Insgesamt sind das Sozialgesetzbuch IX und das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Diejenigen, die auf Dauer auf solidarische Unterstützung angewiesen sind, gehören nicht in die Sozialhilfe. Die CDU hält daher ein Leistungsgesetz für behinderte Menschen für notwendig, das die derzeitige Eingliederungshilfe im Sozialhilferecht ablöst.
In einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung wollen wir die Erziehungsleistungen von Eltern in den Sozialversicherungen und im Steuerrecht grundsätzlich höher bewerten. Davon werden auch Familien mit einem behinderten Elternteil profitieren.
So wollen wir den Grundfreibetrag auf 8.000 Euro erhöhen und einen Kindergrundfreibetrag von 8.000 Euro einführen. Nach unserer Steuerreform bliebe daher eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38.200 Euro im Jahr einkommensteuerfrei unter Berücksichtigung des neuen Kindergrundfreibetrages und sonstiger pauschaler Abzüge.
Ferner beabsichtigen CDU und CSU, ab dem 1. Januar 2007 für neugeborene Kinder einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro als Beitragsermäßigung in der Rentenversicherung einzuführen. Dies soll für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gelten.
Eine CDU/CSU-geführte Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß die Lebenssituation behinderter Menschen und ihrer Familien insgesamt verbessert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze