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Frage von Rafael Z. •

Frage an Peter Hintze von Rafael Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hintze

Nach den Berichten des Onlineportals abgeordnetenwatch.de ( https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-12-08/anwaltsrechnungen-hausausweise-gutachten) hat der Rechtstreit um die Herausgabe von Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages den Steuerzahler rund 100.000 EUR gekostet, um extern tätige Rechtsanwälte zu bezahlen. Auch die Beauftragung der selben Kanzlei im Rechtstreit um die Herausgabe der Namen von Inhabern von Hausausweisen für die Liegenschaften des Bundestages hat allein in der ersten Instanz bislang bereits über 21.000 EUR gekostet. Dass der Bundestag als Verwaltungsbehörde und Verfassungsorgan solche Prozesse führt, ist grundsätzlich einmal nicht zu bestreiten. Hier gab es unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Auslegung des IFG, die nunmehr geklärt sind. Die Frage ist jedoch, wieso der Bundestag, der allein im Referat ZR4 mindestens drei Juristen im Range eines Verwaltungsdirektors (A15) und höher sowie zahlreiche weitere juristisch ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, eine externe Kanzlei weit über den in der BRAGO definierten Kostensätzen beauftragen muss. Als Mitglied des Präsidiums tragen Sie hierzu im Rahmen der kollektiven Verwaltungsführung des Bundestages eine besondere Verantwortung.

Deshalb würde mich interessieren, ob Sie die Beauftragung externer Kanzleien zu solch hohen Kosten weit oberhalb der gesetzlichen Gebührensätze für gerechtfertigt halten und welche Gründe im Gegensatz zu hausinternen Juristen oder der Anwendung „normaler“ Gebührensätze für die entsprechende Beauftragung sprachen. Weiterhin würde mich interessieren, ob dies im Ältestenrat besprochen wurde.

Freundlichen Gruß, Rafael Zidara

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zidara,

ich halte die Beauftragung externer Rechtsanwaltskanzleien durch die Verwaltung des Deutschen Bundestages für richtig, soweit sich dies für die Verfolgung eigener rechtlicher Interessen - etwa im Hinblick auf notwendige juristische Spezialkenntnisse - als notwendig und angemessen erweist.

Ich bitte um Verständnis, dass ich über den Inhalt interner Beratungen in den Gremien des Deutschen Bundestages grundsätzlich keine Auskunft gebe.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hintze