Frage an Peter Hintze von Jürgen K. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Hintze,
Ihre gestrige Rede im Bundestag zur Sterbehilfe hat mich tief beeindruckt und argumentativ voll überzeugt. Bei der Abstimmung erreichte aber die Mehrheit der Gesetzesentwurf von Herrn Brand und Frau Giese die Mehrheit.
Ich habe zu diesem Thema die Artikel in der heutigen SZ auf den Seiten 4 und 6 gelesen und habe dazu folgendem Meinung und Frage:
Die Definition der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" ist im Paragraf 217 im Hinblick auf den wiederholten assistierten Suizid von Ärzten
sehr unpräzise formuliert. Hiermit erfolgt eine Verschärfung der Sterbehilfe.
Frage: Besteht die juristische Möglichkeit, dass vor dem Inkrafttreten des Gesetzes noch ein entsprechender Zusatz in diesen Paragrafen eingebracht werden kann, der präzise eine wiederholte Sterbebegleitung durch Ärzte straffrei regelt?
Mit einer solchen Zusatz im neuen Paragraf 217 könnte man dann - wie wahrscheinlich auch die Mehrheit der Bevölkerung - dieses neue Gesetz wohl akzeptieren.
Sehr geehrter Herr Knappworst,
haben Sie sehr herzlichen Dank für Ihren Zuspruch und die freundlichen Worte.
Ich teile Ihre Einschätzung, was die Unbestimmtheit der nunmehr beschlossenen Regelung anbelangt. Daher würde ich die von Ihnen vorgeschlagene explizite Ausnahmeregelung für Ärzte begrüßen. Eine solche Ausnahmevorschrift kann, da das Parlament den Gesetzentwurf in der 3. Lesung bereits abschließend behandelt wurde, vor der Unterzeichnung des Bundespräsidenten nicht mehr in den beschlossenen Gesetzentwurf eingefügt werden. Hierzu bedürfte es eines eigenen Gesetzgebungsverfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hintze