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Peter Hintze
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Frage von Ronald L. •

Frage an Peter Hintze von Ronald L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hintze,

Ihr Koalitionspartner, die FDP hat in ihrem Bürgerprogramm 2013 den Aspekt des Waffengesetzes aufgegriffen. Die wesentlichen Punkte dabei sind:

1. In der Kriminalität spielen überwiegend illegale Waffen eine Rolle, was auch durch das Bundeslagebild Waffenkriminalität des BKA jährlich bestätigt wird.

2. Keine weiteren Verschärfungen des Waffengesetzes, da die Anzahl der Straftaten mit legalen Waffen nach dem gleichen Bericht des BKA verschwindend gering ist. Somit treffen die Verschärfungen des Waffengesetzes nur gesetzestreue und von Behörden streng überprüfte Sportschützen, Jäger und Waffensammler. Die illegalen Waffen der Kriminellen kann man durch Verschärfungen des Waffengesetzes nicht mehr verbieten als sie bereits verboten sind.

3. Forderung einer unabhängigen und wissenschaftlichen Evaluierung der jeweiligen Reglungen im Waffengesetz auf ihre tatsächliche Sicherheitsrelevanz und Wirksamkeit im Alltag. Unsinnige Regelungen, die oft durch eine hastige Anlassgesetzgebung entstanden sind, sollen neu überdacht und ggf. wieder abgeschafft werden.

Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen habe ich zwei Fragen an Sie:

1. Wie ist Ihre persönliche Position zum Waffengesetz?

2. Würden Sie einer wissenschaftlichen Evaluierung des Waffengesetzes, wie von der FDP vorgeschlagen zustimmen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Latoska,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht. Ihre Fragen beantworte ich gerne wie folgt:

Nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden stand die seinerzeitige Bundesregierung in der Verantwortung, das Waffenrecht dort zu verbessern, wo ein Sicherheitsgewinn für die Bürger zu erreichen ist, und zugleich den legitimen Anliegen der legalen Waffenbesitzer so weit wie möglich Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund wurde im Jahre 2009 das Waffenrecht mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion geändert. Hierbei haben wir uns von der Überzeugung leiten lassen, dass kriminelle Taten unter Verwendung von Waffen stets individuelle Taten sind und sich nie gänzlich verhindern lassen. Andererseits sind wir überzeugt, dass es ein gesamtgesellschaftliches Interesse daran gibt, dass die Regelungen zum Waffenrecht so ausgestaltet sein müssen, dass eine missbräuchliche Verwendung so weit wie möglich ausgeschlossen wird. Ich bin der Auffassung, dass mit der Novelle ein guter Kompromiss gefunden wurde, der auch die berechtigten Anliegen der Jäger und Schützen ausreichend mit berücksichtigt. So gilt nach wie vor der Grundsatz, dass gegen den Willen des Waffenbesitzers dessen Wohnung nur bei dringenden Gefahren betreten werden darf.

Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass gesetzliche Regelungen einer Evaluation unterzogen werden sollten, wenn dies angezeigt erscheint. Dies gilt auch mit Blick auf das Waffenrecht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze