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Peter Hintze
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Frage von Ute K. •

Frage an Peter Hintze von Ute K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Hinze,

warum wird der demographische Faktor immer nur bei den Rentnern ins Spiel gebracht, nie aber
bei den Beamten, Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten?
Die 3 - 4 mal so hohen Pensionen der Beamten werden immerhin vom Steuerzahler gezahlt, für den
selber angeblich kein Geld vorhanden ist.
Die anderen genannten Berufsgruppen haben ihre eigene Altersversorgung, die ja dann auch zusammenbrechen müsste, wenn die Demographie der wirkliche Grund wäre für das rigorose Kürzungsprogramm.
Mich würde Ihre Ansicht hierzu mal interessieren und ich möchte auch wissen, ob Sie dieses gesamte System für gerecht und fair halten. Immerhin verdient die freie Wirtschaft das Geld in Deutschland und nicht die Verwaltung.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klüting,

vielen Dank für Ihre Mail. Aufgrund eines Übermittlungsproblems komme ich leider erst jetzt dazu, Ihnen zu antworten. Ich bedauere dies sehr und bitte Sie, mir die späte Antwort nachzusehen.

Zunächst muss man berücksichtigen, dass die Versorgung von Beamten aufgrund der für diese Personengruppe bestehenden besonderen Vorgaben des Grundgesetzes anders geregelt wird als die Altersversorgung anderer Personengruppen.

Die Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Für sie bestimmt Artikel 33 Abs. 5 Grundgesetz, dass das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, die sich im Laufe der Entwicklung der öffentlichen Verwaltung herausgebildet haben, zu regeln und fortzuentwickeln ist. Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentum gehört auch, dass Grundlage der Besoldung das sogenannte Alimentationsprinzip gilt. Anders als bei Tarifbeschäftigten sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten kein unmittelbares Entgelt für einzelne geleistete Arbeiten. Sowohl die Besoldung der aktiven Beamtinnen und Beamten als auch deren Versorgung sind in dem grundsätzlich auf Lebenszeit angelegten Beamtenverhältnis begründet und stellen die Gegenleistung des Dienstherrn für die von den Beamtinnen und Beamten im Rahmen ihres besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses zu leistenden Dienste dar. Daher bilden Beamtenpensionen und die gesetzliche Rentenversicherung grundsätzlich unterschiedliche Systeme der Altersversorgung.

Im Übrigen leisten alle Steuerzahler schon jetzt einen Beitrag zur Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung. So zahlt der Bund jährlich einen Zuschuss von ca. 80 Mrd. Euro an die gesetzliche Rentenversicherung.
Sie sagen, dass die Pensionen 2-3 mal höher sind als die gesetzlichen Renten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Lebenszeitbeamte in der Regel ihr ganzes Berufsleben lang Dienst geleistet haben. Daraus folgt ist eine überwiegend ununterbrochene Erwerbsbiografie mit daraus resultierenden Versorgungsanwartschaften, während in der gesetzlichen Rentenversicherung häufig bestehende Fehlzeiten in der Erwerbsbiografie zu verminderten Anwartschaften führen. Auch verfügen Beamtinnen und Beamte in der Summe über ein vergleichsweise hohes Qualifikationsniveau. So gehören etwa 75 % aller Beamtinnen und Beamten dem höheren bzw. gehobenen Dienst an, verfügen also über ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung. Beschäftigte mit höherem Bildungsabschluss verfügen regelmäßig über höhere Einkommen als geringer Qualifizierte und erwerben damit auch höhere Ansprüche in der Altersversorgung.
Zurecht verweisen Sie darauf, dass er demographische Wandel auch bei der Altersversorgung der Beamten berücksichtigt werden muss. Dies findet bereits seit längerem statt: U.a. wurde mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 - parallel zur seinerzeit beabsichtigten Einführung eines "demographischen Faktors" in der gesetzlichen Rentenversicherung - ein Versorgungsabschlag zum Aufbau einer Versorgungsrücklage eingeführt. Ferner wurde in 2001 die Rentenreform 2001 auf die Beamtenversorgung übertragen, was zu einer Absenkung des Versorgungsniveaus führte. Vor allem wurde die „Rente mit 67“ auch auf die Beamten übertragen.
Was die übrigen von Ihnen genannten Personengruppen (Ärzte, Rechtsanwälte) anbelangt, so existieren für die sogenannten freien Berufe eigene, funktionsfähige Versorgungswerke.
Ich halte das System im Ergebnis für gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze