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Peter Hintze
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Frage von Uwe G. •

Frage an Peter Hintze von Uwe G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Warum haben Sie als Abgeordneter und Mitglied der Regierungsparteien noch keine Gesetzesänderung zum Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung eingebracht ?
Jeder Beamte wird wegen einem kostenlosen Mittagessen vor den Kadi gezerrt, aber die Abgeordneten des Deutschen Bundestages können Geschenke und Gefälligkeiten unbegrenzt entgegennehmen ?
Es ist doch eine falsche Moral wenn sich CDU Abgeordnete gegen die steuerliche Gleichbehandlung von Homoehen aussprechen, aber ein internationales UN-Abkommen gegen Korruption nicht unterzeichnen wollen.

Die Konzernchefs appellieren an den Bundestag, das UN-Abkommen gegen Korruption so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. „Das Ausbleiben der Ratifizierung schadet dem Ansehen der deutschen Wirtschaftsunternehmen“, heißt es in einem Schreiben an alle Fraktionschefs, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Ein demokratisches Land wie Deutschland müsse international glaubwürdig sein und dürfe sich nicht unnötig angreifbar machen.

Zu den mehr als 30 Unterzeichnern der Initiative gehören die Chefs von Siemens , Daimler , Allianz, Bayer , Eon , Deutsche Bank , Commerzbank , Deutsche Telekom , Linde und Metro.

Das bereits vor neun Jahren unterzeichnete Abkommen verpflichtet die Unterzeichner, gegen korrupte Amtsträger vorzugehen und bei solchen Delikten international eng zusammenzuarbeiten. Inzwischen haben über 160 Staaten die Konvention ratifiziert. Nur wenige Länder, darunter Deutschland, Syrien und Saudi-Arabien, haben dies bislang nicht getan.

Die schwarz-gelbe Koalition blockiert bislang die Ratifizierung. Begründet wird dies mit dem im deutschen Recht unzureichend geregelten Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Durch eine Verschärfung würden die Parlamentarier nach Ansicht von Union und FDP in der freien Ausübung ihres Mandats gehindert.

Die Konzernchefs riefen das Parlament auf, mit einer Neuregelung nicht länger zu warten. „Integre Abgeordnete brauchen sich vor schärferen Regelungen nicht zu fürchten“, wird gemahnt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grobecker,

Ihr Anliegen kann ich nachvollziehen. Ich teile Ihre Auffassung, dass in einem demokratischen Rechtsstaat sowohl Amtsträger als auch Abgeordnete einer ausreichenden öffentlichen Kontrolle unterliegen müssen.

Allerdings möchte ich zu bedenken geben, dass sich in unserer Rechtsordnung die Rechtsstellung von Amtsträgern und Abgeordneten grundlegend unterscheidet. Während Amtsträger als Teil der Exekutive im Rahmen eines klar umrissenen Aufgabenkreises Diensthandlungen vornehmen und hierbei Recht, Gesetz und Weisungen unterliegen, sind Abgeordnete nach Artikel 38 des Grundgesetzes grundsätzlich frei und nur ihrem Gewissen unterworfen. Für die erforderliche Transparenz und Kontrolle politischen und parlamentarischen Handelns sorgen nicht nur der offene Austausch im Parlament und die umfangreichen Rechte der Opposition gegenüber der Regierungsmehrheit im Parlament und gegenüber der Regierung, sondern insbesondere Öffentlichkeit und mediale Begleitung der Politik. Daher bin ich der Auffassung, dass diesem strukturellem Unterschied in unserem Rechtssystem auch weiterhin Rechnung getragen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze