Frage an Peter Hintze von Claudia S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Hintze,
wie man das häufiger von Politikern gewöhnt ist, haben sie meine Fragen nicht wirklich beantwortet.
Wenn es keinen steuerlichen Anreiz mehr für Sonn-, Feiertags- oder Nachtarbeit gibt - wer soll diese Arbeit dann zukünftig leisten? Sollen Schichten per Losverfahren entschieden werden?
Meine Frage lautete, warum diese Steuerbegünstigung als Subvention angesehen wird, wenn es gleichzeitig schon jetzt einen Pflegemangel gibt? Ihre Zahlenbeispiele interessieren mich weniger. Es geht darum, wer Tag und Nacht(!) an 365 Tagen im Jahr die zunehmende Anzahl von Menschen pflegen soll.
Sehr geehrte Frau Schneider,
steuersystematisch betrachtet handelt es sich bei der Steuerfreiheit von Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschlägen sehr wohl um eine Vergünstigung, da diese Zuschläge steuerlich anders - nämlich günstiger - behandelt werden als das "normale" Einkommen. Eine höhere "Vergütung" der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit rechtfertigt sich aus der Mehrbelastung, die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu tragen haben. Insofern stimme ich Ihnen zu. Allerdings wird diese Mehrbelastung gegenwärtig nicht im Wege eines entsprechend höheren Einkommens durch die Arbeitgeber ausgeglichen, die immerhin von der Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit der Mitarbeiter profitieren. Vielmehr wird sie durch die Allgemeinheit der Steuerzahler finanziert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die prinzipielle Frage, ob hier nicht eine schrittweise Verlagerung zugunsten der Steuerzahler erfolgen sollte. Weshalb sollte die Allgemeinheit der Steuerzahler - und damit auch Sie persönlich - dafür aufkommen, daß etwa in der Automobilindustrie nach 20:00 Uhr gearbeitet wird? Daher schlagen CDU und CSU vor, die Vergünstigung innerhalb von sechs Jahren schrittweise abzubauen und damit die Gelegenheit zu geben, den allmählichen Wegfall der steuerlichen Vergünstigung im Wege neuer Gehaltsstrukturen zu kompensieren.
Unabhängig davon ist für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entscheidend, wie hoch ihre steuerliche Belastung insgesamt ausfällt. Aus diesem Grund wäre es falsch, den von uns geplanten allmählichen Abbau der steuerlichen Vergünstigung isoliert zu betrachten. Richtigerweise ist zu berücksichtigen, daß CDU und CSU im Gegenzug den Eingangsteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 % senken und einen höheren Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro für jede Person einführen will, was zu den niedrigsten Steuersätzen in der Geschichte der Bundesrepublik führen wird. Davon werden selbstverständlich auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bereich der Pflege profitieren, die in der Tat eine herausragende soziale Funktion übernehmen. Deshalb sind Zahlenbeispiele zur Beschreibung der tatsächlichen Einkommenssituation schon wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze