Frage an Peter Hintze von Gerhard W. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Hintze!
Unser Bundesumweltminister plant mit Wirkung zum 1.4.2010 eine 15 %ige Kürzung der Förderung von Photovoltaikanlagen. Gleichzeitig will er die Laufzeit der AKWs nicht verlängern, was ich für absolut richtig halte. Nur: wie will er die atomare Energieerzeugung kürzen mit dem Versprechen, alternative Energien zu fördern, wenn er gleichzeitig die Fördermittel für PV-Anlagen kürzt. Das passt für mich nicht zusammen.
Wie stehen sie dazu? Werden Sie für die Kürzung der Fördermittel für PV-Anlagen stimmen?
Ich bitte Sie, dies aus Verantwortung für die Schöpfung nicht zu tun. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Winter
Sehr geehrter Herr Winter,
haben Sie Dank für Ihre E-Mail.
Alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sind sich darüber einig, dass die Vergütung für eingespeisten Solarstrom auch künftig auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch Einspeisevergütungen gefördert werden soll, die angemessene Anreize für Investitionen in PV-Anlagen geben. Allerdings weisen selbst Umweltexperten, die diese Förderung grundsätzlich für richtig halten, zurecht darauf hin, dass die geltenden Vergütungssätze angesichts des massiven Zubaus von PV-Anlagen erhebliche Verzerrungen nach sich ziehen, die letztlich alle Stromkunden zu tragen haben, ohne dass hiermit ein signifikanter Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien geleistet wird. So haben die bislang sehr hohen Vergütungssätze in den vergangenen Jahren zu einer sehr hohen Nachfrage nach PV-Anlagen und infolgedessen zu erheblich sinkenden Anlagenpreisen geführt. Von diesem Boom profitieren im Übrigen zunehmend ausländische, insbesondere chinesische Anlagenhersteller. Einigkeit besteht im Wesentlichen darin, dass die sinkenden Anlagenpreise bei unverändert hohen Vergütungssätzen für Solarstrom letztlich dazu führen, dass steigende Milliardenbeträge in die Förderung des Solarstroms gehen, der bislang mit ca. 1 % aber nur einen sehr geringen Anteil an der gesamten Stromerzeugung ausmacht. Sinnvoll wäre daher, vorhandene finanzielle Ressourcen für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland im Grundsatz so einzusetzen, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland mit so wenig finanziellen Mitteln wie möglich so stark wie möglich ausgebaut werden kann.
Aus diesem Grund hält die Bundesregierung eine kurzfristige Absenkung der Vergütung für erforderlich, damit die derzeitige Überförderung abgebaut wird. Zugleich gilt es, deutschen Herstellern von PV-Anlagen eine längerfristige Planungssicherheit zu geben. Ziel der anstehenden Gesetzesnovelle ist eine Regelung, die die Belastung der Stromverbraucher in Grenzen hält und gleichzeitig die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele bei der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien im Blick hat.
Deshalb sollen zum einen die Vergütungssätze abgesenkt werden. Zu welchem Zeitpunkt dies geschehen soll, ist noch nicht abschließend geklärt. Ich hielte - auch um deutschen Herstellern einen angemessenen Übergangszeitraum zu gewähren - es für verantwortbar, den Stichtag für Solardachanlagen auf ein späteres Datum nach dem 1.4.2010 zu verlegen, z.B. auf den 1.7.2010.
Zum anderen soll ein Mechanismus eingeführt werden, der künftig dafür sorgt, dass es einen direkten Zusammenhang gibt zwischen der Anzahl der zugebauten PV-Anlagen und der Höhe der Einspeisevergütungen für Solarstrom. Dies bedeutet: Je höher die Gesamtmenge der zugebauten Anlagen in Megawatt ausfällt, desto geringer fallen die Einspeisevergütungen aus. Dabei soll die zubaubedingte Absenkung der Vergütungen erst ab einem jährlichen Zubau von einer bestimmtem Strommenge erfolgen. Hierzu findet zur Zeit noch eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung statt.
Im Ergebnis wird es also auch künftig eine starke Förderung des Solarstroms in Deutschland geben. Diese Förderung soll allerdings intelligenter erfolgen als in der Vergangenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze