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Frage von Renate H. •

Frage an Peter Hintze von Renate H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hintze,

ich hätte gern gewusst,wie für Rentner der Zusatzbeitrag berechnet wird, wenn die GKV diese erhebt.

Mit freundlichen Grüßen
R. Hammermann

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Hammermann,

eine Gesetzliche Krankenkasse kann seit dem 1.1.2009 von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben, sollten die Zuweisungen aus dem sogenannten Gesundheitsfonds nicht ausreichen.

Dabei gilt die folgende Regel. Wird der zusätzlich erhobene Beitrag bei über 8 Euro pro Monat angesetzt, darf er maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens ausmachen. Bei Rentnern bemisst sich das beitragspflichtige Einkommen nach der Höhe der gesetzlichen Renten und Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten). In diesem Fall muss die Krankenkasse das Einkommen prüfen und dann den Beitrag auf 1 Prozent des Einkommens begrenzen. Einen Zusatzbeitrag bis zu 8 Euro darf eine Kasse ohne Prüfung des Einkommens verlangen.

Mitversicherte Partner sind von dem eventuell anfallenden Zusatzbeitrag ausgenommen. Auch müssen Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen. Diesen übernimmt das Grundsicherungs- bzw. das Sozialamt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze