Frage an Peter Hintze von Hans-Ulrich G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hintze,
Mir ist bei den Gesetzesabstimmungen im Bundestag aufgefallen, dass Sie häufig, im Gegensatz zu Herrn Zöllner, daran nicht teilnehmen. Es stellt sich mir die Frage, sind Sie durch Ihre umfangreichen Nebentätigkeiten so ausgelastet, dass Sie an Gesetzesabstimmungen im Bundestag nicht teilnehmen können? Wäre dies der Fall, so wäre mir das nicht verständlich, da Sie doch von den Wählern ein Mandat erhalten haben, den politischen Willen Ihrer Wähler im Bundestag zu vertreten. Dies kann aber doch nur geschehen, wenn Sie anwesend sind. Für diesen Auftrag zahlt Ihnen der Steuerzahler doch auch Ihre Diäten. Vielleicht sollten Sie hierzu Stellung nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Groß
Sehr geehrter Herr Groß,
ich nehme an Abstimmungen des Deutschen Bundestages teil, soweit dies erforderlich und mir möglich ist. In der parlamentarischen Praxis nehmen an den Tagesordnungspunkten des Bundestagsplenums in aller Regel die Abgeordneten teil, in deren fachlichen Aufgabenbereich die im Plenum jeweils behandelten Themen fallen. Da ich als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundeswirtschaftsminister neben meinen Aufgaben als Abgeordneter eine Vielzahl von Verpflichtungen im In- und Ausland habe, ist es mir nicht möglich, an den Plenarberatungen durchgängig teilzunehmen. Mein Staatssekretärsamt ist die einzige entgeltliche Nebentätigkeit, die ich ausübe.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze