Frage an Peter Hintze von Markus D. bezüglich Wirtschaft
Um meine Entscheidung wen zu wählen mir zu erleichtern, folgende Fragen:
1.Haben Sie oder Ihre Partei oder dieser zugehörige oder zugewandte Organisationen jemals oder werden Sie je Geld von Herrn Clees nehmen?
2.Halten Sie es nicht für unabdingbar nach seiner Verurteilung jede Tätigkeit des Herrn Clees in Wuppertal zu unterbinden?
3.Wie stehen Sie zu einer Denkmalsatzung für das Brller Viertel und die Nordstadt und ähnlich schützenswerte Gegenden unserer Stadt?
4. Was wollen Sie gegen Korruption unternehmen?
5.Sollte aufgrund Korruption verurteilten Personen das passive Wahlecht entzogen werden und es Öffentlichen Stellen untersagt werden mit diesen zusammenzuarbeiten, wie dies auch geschieht mit Firmen die Sozialstandards nicht einhalten.
6.Viel Erfolg und danke für die Mühe!
Sehr geehrter Herr Durchlaub,
Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:
1. Die CDU in Wuppertal hat im Jahre 1999 eine Spende von Herrn Clees erhalten, die nach den Regeln des Parteiengesetzes ordnungsgemäß im Rechenschaftsbericht der CDU verzeichnet wurde. Ich werde keine Spenden von Herrn Clees annehmen.
2. Für ein Verbot jeglicher wirtschaftlicher Betätigung von Herrn Clees im Wuppertaler Stadtgebiet fehlt es an der hierfür erforderlichen Rechtsgrundlage. Auch weiß ich nicht, welche Stelle ein solches Verbot erteilen sollte. Für den Fall, daß die Stadt Wuppertal künftig wirtschaftliche Beziehungen mit Herrn Clees unterhalten sollte, muß sichergestellt werden, daß dies im Einklang mit den hierfür einschlägigen rechtlichen Bestimmungen erfolgt.
3. Ich stehe der Einführung von Denkmalsatzungen für historisch besonders wertvolle und schützenswerte Gebiete innerhalb von Wuppertal zur effektiven Verhinderung von Bausünden grundsätzlich positiv gegenüber. Hierüber haben jedoch die betroffenen Bezirksvertretungen sowie der Rat der Stadt Wuppertal zu befinden. Die Wuppertaler CDU hat sich in der Vergangenheit etwa für die Einführung einer Denkmalsatzung für das Zoo-Viertel stark gemacht.
4./5. Korruption kann am besten durch die Gewährleistung ausreichender Transparenz in den Vergabeverfahren sowie durch effektive Strafverfolgung im Bereich der Korruption verhindert werden. Ich bin grundsätzlich für die Einführung sogenannter Anti-Korruptionsregister. Deren Regelungen müssen jedoch paßgenau sein. So sollten ausschließlich Verfehlungen berücksichtigt werden, die einen unmittelbaren Bezug zur Auftragsvergabe aufweisen. Auch hielte ich es für falsch, Eintragungen in das Register aufgrund eines bloßen Verdachts vorzunehmen, da dies gravierende Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen bis hin zur Insolvenz und den Verlust von Arbeitsplätzen nach sich ziehen könnte. Zu überlegen wäre auch, die Partner auf Seiten der Auftraggeber bei korruptivem Verhalten in das Register aufzunehmen. Die CDU-Landtagsfraktion NRW hatte im vergangenen Jahr einen von "Transparency International" begrüßten Gesetzentwurf vorgelegt, der im Unterschied zum Gesetzentwurf der damaligen rot-grünen Koalition in Düsseldorf präventive Maßnahmen im Kampf gegen Korruption und die Einrichtung einer unabhängigen Stelle vorsah, die die Vergabe von Aufträgen beaufsichtigt und verschiedene Personen mit Ausschreibung und Auftragsvergabe beauftragt.
Ich hoffe, Ihnen hiermit gedient zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Ihr Peter Hintze