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Peter Hintze
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Frage von Rolf S. •

Frage an Peter Hintze von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hintze,

sie schreiben auf die Frage von H. G. hier bei Abgeordnetenwatch am 30.6.2009 zum Thema Verfassungswiedrige Überhangmandate Zitat "Ich bin der Auffassung, dass Qualität, Fairness und Rechtssicherheit hier vor Schnelligkeit gehen. Daher halte ich es für richtig und verantwortungsbewusst, die Änderung in die Hände des am 27. September neu zu wählenden Parlaments zu legen."

Frage 1
Warum halten Sie es nicht für richtig und verantwortungsbewusst, die Änderungen bei dem unseeligen Lissabon Vertrag ebenfalls in die Hände des am 27.Sep neu zu wählenden Parlaments zu legen, statt dies alles vor der Bundestagswahl unter Dach und Fach zu bekommen? Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/eu-nach-lissabon-urteil-csu-streit-auf-offener-buehne_aid_414641.html Haben Sie angst, dass eine andere Bundesregierung das Lissabonspielchen nicht mehr mitspielt?

Frage 2
In dem Focus Artikel werden Sie Zitiert mit "damit auch ein positives Signal für die zweite Volksabstimmung in Irland gesetzt wird."

Wie oft muss ein Volk mit NEIN Stimmen, bis dies auch von Ihnen akzeptiert wird?

Frage 3
Bei http://www.ad-hoc-news.de/unions-interner-zwist-um-buergermitbestimmuung-in-der-eu--/de/Politik/19969621 steht Zitat "In der Union kündigt sich ein Streit über die Bürgerbeteiligung in der Europapolitik an Wirtschaftsstaatssekretär Peter Hintze (CDU) lehnt einen Vorstoß von CSU-Chef Horst Seehofer für Volksabstimmungen strikt ab."

Warum sind Sie gegen direkte Demokratie? Ich würde liebend gerne gegen den Lissabon Vertrag stimmen, nur gibt es niemand in der Bundesregierung, der meine Interessen in diesem Punkt vertritt.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

der Unterschied zum Wahlrecht besteht darin, dass die Frage, wann der Lissabonvertrag in Kraft tritt, nicht allein Deutschland, sondern insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten betrifft. Nachdem der Lissabonvertrag von fast allen Mitgliedstaaten bereits ratifiziert wurde, trägt Deutschland als größter EU-Mitgliedstaat eine besondere Verantwortung dafür, dass der Vertrag nach jahrelangen Verhandlungen einer grundlegenden und notwendigen Reform der EU, an denen sich Deutschland besonders intensiv beteiligt hat, nunmehr so schnell wie möglich in Kraft treten kann. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Änderung des Begleitgesetzes die Voraussetzung dafür, dass Deutschland die Ratifikationsurkunde hinterlegen und damit das in seiner Macht Stehende dazu beitragen kann, dass die Reformen so bald wie möglich in Kraft treten können. Der Lissabonvertrag ist die Voraussetzung für mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Effizienz in der EU. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass der Lissabonvertrag als solcher gerade die Unterstützung des Bundesverfassungsgerichts erhalten hat. Ich hielte es daher für einen großen Fehler, wenn der Reformvertrag durch ein innerstaatliches Begleitgesetz verzögert würde. Unabhängig davon hat das Bundesverfassungsgericht bezüglich des Begleitgesetzes klare Vorgaben gemacht, die vom Gesetzgeber in relativ kurzer Zeit umgesetzt werden können.

Die Unterstützung des europäischen Integrationsprozesses ist seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ein zentraler Bestandteil deutscher Staatsräson. Die enge Einbindung Deutschlands in der Europäischen Union findet sich auch in der Präambel unseres Grundgesetzes. Diesem wichtigen Auftrag unserer Verfassung und unserer Geschichte sollten wir verantwortungsvoll nachkommen.

Ich bin aus grundsätzlichen Erwägungen gegen Volksabstimmungen über europäische Entscheidungen. Die Ergebnisse der zu Europafragen in anderen Ländern abgehaltenen Volksabstimmungen sind immer wieder ein klarer Beweis dafür, dass bei solchen Abstimmungen über alles, nur nicht über die gestellten Fragen abgestimmt wurde. Die seinerzeit durchgeführten Abstimmungen über den Vertrag von Maastricht und über den ursprünglichen Verfassungsvertrag sind allein deshalb gescheitert, weil sie vielen Bürgern als Ventil für ihren aktuellen Unmut über ihre nationale Regierung dienten oder irrationale Ängste den Ausschlag gaben. Demgegenüber besteht in parlamentarischen Beratungen die Gelegenheit eines intensiven Meinungsbildungsprozesses zu allen relevanten Sachfragen, bei dem auch der Rat von Sachverständigen eingeholt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze