Portrait von Peter Hintze
Peter Hintze
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Hintze zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Uwe G. •

Frage an Peter Hintze von Uwe G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hintze,

üben Sie eine Nebentätigkeit aus? Wenn ja, können Sie dann überhaupt die Interessen Ihrer Wähler und Wählerinnen vertreten oder sind Sie nicht Ihrem Arbeitgeber mehr verpflichtet? Sollten Nebentätigkeiten der Politiker nicht zuerst durch den Bundestag genehmigt werden?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Grobecker

Portrait von Peter Hintze
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grobecker,

ich übe keine Nebentätigkeit aus.

CDU und CSU geht es um mehr Offenheit und Kontrolle. Dies betrifft alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten, die zusätzlich zum Mandat ausgeübt werden, sowie die daraus erzielten Einkünfte:

Wir setzen uns dafür ein, daß im Rahmen der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten künftig alle Einkünfte aus beruflicher und/oder sonstiger Tätigkeit dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden müssen.

Darüber hinaus halten wir es für richtig, finanzielle Sanktionen für diejenigen Abgeordneten vorzusehen, die gegen ihre Anzeigepflicht verstoßen oder verbotene Zuwendungen annehmen.

Mit diesen weit reichenden Neuregelungen geben wir den Menschen ein deutliches Signal.

Wir halten es allerdings nicht für richtig, Abgeordneten die Ausübung von Berufs- oder Nebentätigkeiten generell zu untersagen. Wir brauchen Parlamente, in denen Abgeordnete aus allen Berufsgruppen und Bevölkerungsschichten vertreten sind. Es liegt in unser aller Interesse, daß die Parlamente und ihre Mitglieder den Bezug zur Lebenswirklichkeit und zur Berufswelt nicht verlieren. Dies setzt die Möglichkeit voraus, neben dem Mandat die bisherige berufliche Tätigkeit ganz oder teilweise fortzuführen oder Nebentätigkeiten auszuüben. Insbesondere für Selbstständige und Vertreter freier Berufe, die in unseren Parlamenten ohnehin unterrepräsentiert sind, ist dies oft die einzige Möglichkeit, ihre berufliche Existenz auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zu sichern. Dadurch wird auch während der Zeit der Parlamentszugehörigkeit ihre politische Unabhängigkeit gestärkt.

Wir dürfen allerdings nicht hinnehmen, dass es in einzelnen Fällen zu Interessenkonflikten oder gar zu unzulässiger Einflußnahme kommt. Mit der Anzeige aller relevanten Einkünfte an den Bundestagspräsidenten beugen wir dieser Gefahr vor.

Schon heute ist es so, dass die beruflichen oder sonstigen Tätigkeiten von Bundestagsabgeordneten im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundestages veröffentlicht sind und dort (oder über Internet: www.bundestag.de von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern eingesehen werden können.

Eine generelle Veröffentlichung der Einkünfte, wie sie vereinzelt gefordert wird, ist demgegenüber verfassungsrechtlich bedenklich und politisch problematisch, weil ihr Betrag als solcher keinerlei Rückschlüsse über mögliche Interessenkonflikte oder den zeitlichen Aufwand, der zu ihrer Erzielung erforderlich war, zuläßt. Die verfassungsrechtlichen Bedenken beziehen sich insbesondere auf die Unabhängigkeit des Mandats, die Berufsfreiheit, den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze