Frage an Peter Hintze von Jürgen M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Hinze,
es werden in vielen Unternehmen zur Zeit Kurzarbeit gemacht. Diese Kurzarbeit macht auch vor Auszubildenden keinen Unterschied, Auszubildende bekommen aber von der Arbeitsagentur kein Kurzarbeitergeld, da sie keinen Arbeitsvertrag sondern einen Ausbildungsvertrag haben. Sie haben nur am Ende des Monats weniger Geld. Aber das größte Problem liegt in der ausgefallenen Ausbildungszeit, bei 50% Kurzarbeit ist Kenntnisvermittlung nicht mehr gegeben, aber wie soll der Auszubildende seine Abschlussprüfung bestehen mit einer um 50% verkürzten Ausbildung. Bitte antworten Sie nicht damit, der Ausbildendebetrieb muss für einen Ausbildungplatz in einem anderen Untenehmen sorgen, dies ist nicht möglich da dort die Auszubildenden auch schon Kurzarbeit haben. Über die Auszubildenden macht sich kein Politker Gedanken wie dieses Problem gelöst werden kann. Vieleicht haben Sie ja eine Idee.
Sehr geehrter Herr Marquardt,
für Ihre Sorge habe ich Verständnis. Ich teile Ihre Auffassung, dass möglichst allen Auszubildenden die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre Ausbildung auch im Fall einer Insolvenz bzw. bei angeordneter Kurzarbeit im ausbildenden Unternehmen in vorgesehenen Umfang zu absolvieren und erfolgreich abzuschließen.
Da die betriebliche Ausbildung in der Verantwortung der ausbildenden Unternehmen liegt, müssten Lösungen für die von Kurzarbeit oder Insolvenz betroffenen Auszubildenden in erster Linie im Bereich der Wirtschaft gefunden werden. Eine wichtig Rolle kommt hierbei den Verbänden zu. Daher begrüße ich den Fünf-Punkte-Plan, den der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in den vergangenen Tagen vorgelegt haben. Der Plan sieht u.a. vor, dass die Kammern verstärkt für eine Verbundausbildung werben, bei der Betriebe kooperieren und dadurch die Ausbildung gewährleisten können. Der DIHK will überdies mit der Bundesagentur für Arbeit beraten, wie die Unternehmen im Fall von Kurzarbeit bei der Ausbildung entlastet werden können.
Ich gehe davon aus, dass diese Fragen gemeinsam mit der Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Ausbildungspakts beraten werden, und werde tragfähige Lösungen zugunsten der betroffenen Auszubildenden unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Peter Hintze