Frage von Frank B. • 14.05.2009
Frage an Peter Hintze von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hintze,
wenn eine Person im Internet eine Seite aufruft, von der man nicht wissen kann, dass sich dahinter Inhalt von KiPo befindet bzw. ob diese Adresse beim BKA gelistet ist oder ob diese auf eine gelistete Adresse -automatisch weiterleitet-, die aber dann zu einem der geplanten Stopschilder führt, kann das BKA sofort Ermittlungen einleiten.
Wenn sich ein Erwachsener aber im Internet in einem Chat mit einem Kind zum Sex verabredet, es aber dann nicht zu sexuellen Handlungen kommt, ist dies _legal_ und nichts passiert.
Können Sie es nachvollziehen, wenn Bürger solche Gesetze für unerklärlich halten (und das ist sehr zurückhaltend formuliert)?
Mit freundlichen Grüßen
Frank Boldt
Antwort ausstehend von Peter Hintze CDU