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Frage von Peter S. •

Frage an Peter Hintze von Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hintze,
danke für ihre ausführliche Antwort auf die Fragen von Herrn Skwar.

Allerdings bleiben bei mir trotzdem erhebliche Zweifel bestehen, was die Effektivität und die weiteren Auswirkungen dieses Gesetzes zur Folge haben werden.

Wie sie ja schon in ihrer Antwort geschrieben haben, sollen Kinderpornografische Seiten an ihrer Wurzel bekämpft werden. Da stimme ich ihnen voll und ganz zu; nur warum geschieht das denn nicht?

Es gibt die Gesetze um gegen solche Seiten vorzugehen, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Holland, England, Kanada, USA. In diesen Ländern stehen die überwiegende Anzahl der Server mit solchem Material und diese Länder haben alle Gesetze gegen Kinderpornografie. Man muss sie nur anwenden.

Auf der Seite http://www.carechild.de/ ist ein interessanter Bericht darüber, was passiert wenn man aktiv gegen solche Seiten vorgeht und das ein solches Vorgehen durchaus nachhaltigen Erfolg haben kann.

Wäre es nicht sinnvoller Ressourcen in Projekte zu investieren, die in diese Richtung operieren?

Stattdessen werden mit diesem Gesetzesentwurf nicht nur die Mittel verbraucht, die man sinnvoller einsetzen kann, sondern es wird damit noch eine Infrastruktur implementiert, die sich sehr gut für weitere Einschränkungen des Internets nutzen lässt. Wenn so eine Infrastruktur erst einmal etabliert ist, wird es sicher immer wieder Versuche geben auch andere illegale Inhalte auf die Sperrlisten zu bekommen und irgendwann – da bin ich sicher- wird es auch gelingen die Sperrlisten entsprechend zu erweitern.

In ihrer Antwort schrieben sie, dass das BKA die Sperrlisten vorhält damit der Nachweis geführt werden kann, dass die dort aufgeführten Web-Seiten sich auch zu Recht auf der Sperrliste befinden. Das war mir bisher noch nicht bekannt und da habe ich auch gleich ein paar Fragen:

In welchen Zyklen werden die Sperrlisten geprüft?
Wer prüft die Sperrlisten und über welche Rechte verfügt der Prüfer (Veto Recht)?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Samow

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Sehr geehrter Herr Samow,

wie ich bereits ausgeführt habe, wird im Rahmen des rechtsstaatlich Möglichen bereits viel unternommen, um das Problem der Kinderpornographie an der Wurzel zu bekämpfen. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine effektive Verhinderung derartiger Straftaten die Sperrung entsprechender Internetseiten erfordert. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass Sperrungen seit Jahren in zahlreichen Ländern wie Norwegen, Italien, Großbritannien, Neuseeland und Kanada durchgeführt werden und dort auch breit akzeptiert werden.

Was die erwähnte Dokumentationspflicht des BKA anbelangt, so wird das BKA verpflichtet, solche Unterlagen vorzuhalten, mit denen der Nachweis erbracht werden kann, dass die in der Sperrliste aufgeführten Internetseiten zum Zeitpunkt ihrer Bewertung tatsächlich kinderpornographische Inhalte aufweisen bzw. zum Zweck der Verlinkung mit kinderpornographischen Internetseiten betrieben werden. Den Auskunftsanspruch haben Diensteanbieter, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft darlegen können.

Die jeweils aktualisierte Sperrliste (also nicht die vorerwähnten Nachweisunterlagen) wird den Diensteanbietern arbeitstäglich vom BKA zur Verfügung gestellt. In welcher Form und nach welchem Verfahren die Sperrliste den Diensteanbietern zur Verfügung gestellt wird, soll in einer technischen Richtlinie des BKA unter Beteiligung der Diensteanbieter geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Peter Hintze