Portrait von Peter Hettlich
Peter Hettlich
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Peter Hettlich zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin G. •

Frage an Peter Hettlich von Martin G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Peter Hettlich,

leider habe ich auf meine Mail diesbezüglich keine Antwort erhalten, ich
probiere es noch mal hier:

Ich beziehe mich auf zwei von Ihnen im Bundestag gehaltene Reden.

http://www.gruene-bundestag.de/cms/bundestagsreden/dok/235/235830.html
http://www.gruene-bundestag.de/cms/bundestagsreden/dok/237/237287.erneuerbare_energien.html

Da heißt es: "Eine Änderung des Umschlageschlüssels von bisher 11 Prozent pro Jahr auf zum Beispiel 5 Prozent pro Jahr, wie dies der Deutsche Mieterbund im Rahmen der Anhörung für den Einsatz erneuerbarer Energien - zum Beispiel solarthermische Anlagen - vorgeschlagen hat, könnten wir uns zum Beispiel auch für energetische Modernisierungsmaßnahmen vorstellen."

Herr Hettlich - wissen Sie eigentlich, was das bedeutet? Sie haben
vermutlich das deutsche Mietrecht nicht verinnerlicht - Nutzer-Investor-Dilemma ist hier das Stichwort.

Wenn ein Vermieter eine Wohnung nach Vergleichsmiete vermietet,
"darf" er nämlich keine turnusmäßige Mieterhöhungen mehr vornehmen ohne die Zulage sofort wieder zu verlieren. Das ist Gesetz!

Ein Beispiel - Thermische Solaranlage, Kosten 10000 Eur, Gebäude 500 qm. Das bedeutet nach der von Ihnen geforderten 5%-Regel eine Erhöhung um 8 Cent/qm/Monat, bei einem Mietpreis von 6 Eur/qm sind das also 1,3%. Diesen Zuschlag verliert der "unser" Vermieter *sofort* bei der nächsten Mieterhöhung bei einer unterstellten Inflation von 2% pro Jahr. Er bleibt also auf den 90% der Kosten sitzen - Ich bitte Sie ausdrücklich das mal durchzukalkulieren, und zu überlegen, was sie an Stelle des Vermieters mit dem Geld wohl machen würden.

Ich befürchte, der DMB hat nur scheinbar das Wohl seiner Klientel im Auge und nicht die Energiekosten die seine Mitglieder am Ende berappen müssen.
Warum sind wohl bei dem derzeit schon gar nicht "günstigen" 11%-Zuschlag nach BGB 559 nicht massenweise thermische Solaranlagen errichtet worden?

Portrait von Peter Hettlich
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Goebel,

ich glaube eher, daß Sie das Investor-Nutzer-Dilemma nicht richtig verstanden haben.

Wenn in der aktuellen Gesetzeslage die Kosten einer energetische Modernisierung auf die Kaltmiete zu 11% per annum umgelegt werden können, wobei ich im theoretischen Falle einmal davon ausgehe, daß die Modernisierung zu 100% auch eine Modernisierung ist und keine Instandhaltungskomponenten enthält, dann bedeutet dies bei den aktuellen Energiepreisen von rd. 70 ct/l Heizöl, daß der Vermieter seine Aufwendungen für die Sanierung binnen 9 Jahren durch die Kaltmietenerhöhung refinanziert, der Mieter aber eine Amortisation erst nach frühestens 15 bis 18 Jahren - je nach Aufwand der Maßnahme - erlebt. Das ist aktuell das wahre Investor-Nutzer- Dilemma!

Wenn Sie dazu noch die Aufwendungen für eine solarthermische Anlage umlegen, so kommen wir leicht in Kaltmietensteigerungen, die ich aus sozialen Gründen nicht vertreten kann. Ich bin für den Einsatz Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich, dies kann aber nicht ausschließlich zu Lasten der Mieter geschehen. Es liegt auch in der Verantwortung eines Vermieter einen dem Stand der Gesetzgebung entsprechenden Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz greift aus meiner Sicht viel zu kurz, da es auf Bestandsimmobilien - mit Ausnahme von Baden Württemberg - gar nicht zutrifft, insofern kann ich Ihre Kritik bzw. ihre Sorge bezüglich einer Überforderung der Vermieter nicht nachvollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hettlich