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Peter Hettlich
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Klaus S. •

Frage an Peter Hettlich von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Die "Politikverdrossenheit" hat sicher viele Gründe, insbesondere die geringe Wahlbeteiligung resultiert auch daraus, daß die Auswahl auf die (zufälligen) Direktkandidaten und die Listen weniger Parteien beschränkt ist.

- Wie stehen Sie zu einer Wahlmöglichkeit, die nicht nur auf die Auswahl der vorgegebenen Listen beschränkt ist, sondern auch eine Wichtung der darauf befindlichen Kandidaten ermöglicht ? Damit hätten nicht mehr nur Parteigremien, sondern der Wähler Einfluß auf die Chancen einzelner Kandidaten. Auf die Abgeordneten könnte seitens ihrer Partei weniger Druck ausgeübt werden.

- Wie stehen Sie zu mehr direkter Demokratie (Volksentscheid, Volksbegehren) auch auf Bundesebene ?

- Halten Sie die 5%-Sperrklausel für notwendig ?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Schneider

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Schneider,

leider komme ich erst heute dazu, auf Ihre Fragen zu antworten.

1. Frage:
Ich halte nicht von einer Wichtung. Bei Bündnis 90/Die Grünen ist nämlich dadurch gewährleistet, daß jeder ungerade Listenplatz von einer Frau besetzt wird - von wenigen Ausnahmen abgesehen. Dadurch haben wir in unserer Bundestagsfraktion eine Frauenquote von über 50%. Ich bin nicht davon überzeugt, daß WählerInnen über die Kenntnisse verfügen, um die Leistung eines Abgeordneten beurteilen zu können. Wenn ich mir z.B. die dürftige Resonanz z.B. bei Wahlpodien oder anderen Veranstaltungen in Erinnerung rufe, dann frage ich mich, wieso das offensichtlich Desinteresse durch eine Wichtung noch aufgewertet werden soll. Es steht jedem Bürger frei, sich in politischen Parteien zu engagieren und sich ein- zubringen.

Allerdings halte ich es z.B. auf der kommunalen Ebene in Sachsen für ein bewährtes Prinzip, daß durch Kumulieren eine Kandidatin/den Kandidaten aus der Vorschlagsliste nach vorne gewählt wird. Aber hier ist der Bezug zu den KandidatInnen schon allein aus der lokalen Nähe enger.

2. Frage:
Ich bin grundsätzlich für die Stärkung der direkten Demokratie, d.h. für die Einführung von Volksentscheiden und Volksbegehren. Allerdings gilt auch hier für mich: Es muß ein vernünftiges Quorum für die Gültigkeit geben, da ich nichts von Minderheitsentscheidungen à la Schweiz mit Beteiligungen von z.T. weniger als 10% der Wahlberechtigen halte.

3. Frage:
Die 5% Sperrklausel hat sich sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene bewährt und für relativ stabile Mehrheitsverhältnisse in den Parlamenten gesorgt. Auf der kommunalen Ebene halte ich dagegen eine 5% Sperrklausel und vor allem die existierden Hürden im sächsischen Kommunalwahlgesetz
(z.B. Unterstützerstimmen) für überflüssig und unzeitgemäß.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hettlich