Frage an Peter Hettlich von Jürgen L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hettlich,
Bei der Abstimmung am 28.05.09 zur Anrechnung der Anwartschaften von Angehörigen der Deutschen Reichsbahn (AV DR), sprachen Sie sich gegen eine Anrechnung aus. Somit wirken diese Zeiten nicht Rentenerhöhend.
Die Reichsbahner haben jährlich Beiträge in Höhe zwischen 300-400 Mark vom Lohn einbezahlt.
Im Einigungsvertrag wurde festgeschrieben, dass Anwartschaften zu überführen sind und zunächst bis 31.12.1991 anzuwenden sind. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Formulierung aus dem Einigungsvertrag „zunächst bis zum 31.12.1991 anzuwenden“ , würde „keinesfalls heißen, es ist
zu löschen“ (BvG 1. Senat AZ: 1 Bvl 32/95). Dabei wurde auch die AV DR benannt. Welche Bewegründe hatten Sie gegen die Anrechnung der Anwartschaften zu stimmen? Ich will nicht verhehlen, dass ich über Ihr Abstimmungsverhalten einigermaßen enttäuscht bin. Gerade auch, weil Sie Sprecher der AG Ost der Bundestagsfraktion sind und sich gegen die Interessen der Osteisenbahner ausgesprochen bzw. abgestimmt haben.
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Lehmann