Fehlende Bewilligungen Wohnraumförderungsprogramm
Sehr geehrter Herr Abgeordneter und Minister Hauk,
bei der L-Bank, der Staats-und Förderbank des Landes Baden-Würrtemberg, türmen sich die bewilligungsreifen, aber eben noch nicht beschiedenen Anträge aus dem Wohnraumförderungsprogramm. Es sollen sich um mehrere hunderte (sic!) bewilligungsreife Anträgen, aus allen Sparten des Programmes handeln, die nur noch nicht final beschieden und zur Auszahlung kommen, weil keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Gerade für den Bereich der Wohnraumförderung wäre ja eine schnelle Bewilligung dringend geboten. Ganz zu schweigen von der damit einhergehenden konjunkturstimulierenden Wirkung, gerade für den Bausektor, dort Handwerk und Mittelstand. Die Antragsteller werden erst Aufträge erteilen, wenn sie Sicherheit haben, das die Zuschüsse auch gewährt werden. Was unternehmen Sie ganz konkret, das es zu einer schnellen Bewilligung aller Anträge aus dem Wohnraumförderungsprogramm kommt? Sehen Sie keinen (dringenden) Handlungsbedarf?
Sehr geehrter Herr Frank S.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 06.08.2023, in der Sie sich nach dem Stand des Wohnraumförderungsprogrammes des Landes erkundigen. Ich habe inzwischen eine Auskunft von meiner zuständigen Kollegin, Frau Ministerin Nicole Razavi MdL, bekommen. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Es ist richtig, dass das im Landeshaushalt vorgesehene Bewilligungsvolumen des Förderungs programms Wohnungsbau BW für das Jahr 2023 bereits vollständig mit Förderanträgen belegt ist. Die Nachfrage nach unseren Förderangeboten ist auch weiterhin ungebrochen hoch. Auch in dem derzeitigen für den Wohnungsbau sehr schwierigen Umfeld ist das Förderprogramm des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen ein überaus attraktives Gesamtpaket. Es wurde alles darangesetzt, dass das, überdies gegenüber den Vorjahren bereits erhöhte Bewilligungsvolumen, im laufenden Haushaltsjahr weiter aufzustocken. Das Ziel ist es, möglichst viele der vorliegenden Anträge bewilligen zu lassen. Der L-Bank wurde hierfür ein Gesamtbewilligungsvolumen in einer Größenordnung von mehr als 490.000.000 Euro zugewiesen. Dies wurde möglich, da wir Verstärkungen im Höhe von etwa 60.000.000 Euro mobilisieren und in nerhalb des Haushaltsplanes weitere 40.000.000 Euro umschichten konnten. Wir müssen allerdings erkennen, dass diesen Bestrebungen haushälterische Grenzen gesetzt sind und wir müssen leider auch konstatieren, dass sich die Rahmenbedingungen für den frei finanzierten Wohnungsbau, sowohl was die Bildung von Wohneigentum als auch die Schaffung von Mietwohnraum angeht, stetig verschlechtern. Grade der Mietwohnungsneubau krankt an einer immer stärker mangelnden Wirtschaftlichkeit entsprechender Investitionen.
Die Folge ist, dass die Baugenehmigungs- als auch Fertigstellungszahlen zurückgehen.
Diese Wirtschaftlichkeitslücke bei einer Realisierung von Wohnraum zur Fremdnutzung können wir nicht durch den Einsatz von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung schließen, zumal uns diese in einer solchen Größenordnung, die hier notwendig wäre, gar nicht zu Gebote stehen. Daher stellen wir alles auf den Prüfstand, was das Bauen erschwert, verzögert oder weiter verteuert. Die Einführung des virtuellen Bauamtes und die anstehende Reform der Landesbauordnung sind hierauf wirkungsvolle Antworten und werden helfen, dass das Bauen beschleunigt wird. Bei der anstehenden Reform werden neben der Verfahrensbeschleunigung durch Verein fachung auch baurechtliche Standards auf den Prüfstand gestellt.
Selbstverständlich ist auch die Bundesebene gefragt, den Wohnungsbau durch positive Anreize zu unterstützen. Der Bund hat in der Baupolitik viele große Hebel in der Hand; von der Steuer politik über die Vorgaben zur Gebäudeenergiegesetz bis hin zu den großen Fördertöpfen. Der von der Bundesregierung Ende September 2023 vorgelegte 14-Punkte Plan geht zwar in die richtige Richtung, die Beiträge greifen aber zu kurz. Ein bundesseitig stärkeres Engagement ist dringend erforderlich - das hat meine Kollegin, Frau Ministerin Nicole Razavi MdL, beim Wohngipfel im Bundeskanzleramt sehr deutlich gemacht und wird sich weiter auch dafür einsetzten, etwa für eine in allen Kommunen anwendbare erweiterte Befreiungsmöglichkeit von Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten des Wohnungsbaues. Weiterhin hat die Bauminister konferenz der Länder - unter dem Vorsitz Baden-Württembergs - im Rahmen ihrer Sitzung am 23. und 24. November 2023 in Baden-Baden die Bedeutung der Umsetzung einer bundesseitig angekündigten Entfristung der mit dem Baulandmobilisierungsgesetz geschaffenen Instrumente zur Erleichterung und Beschleunigung der Planverfahren betont. Die Bauministerkonferenz hat den Bund auch aufgefordert, für eine deutlich gestärkte und zugleich verlässliche Ausstattung der Mittel der KfW auf einem ausreichenden Niveau mit Umweltschutz-Standards zu sorgen und zeitnah Investitionsanreize auch für diejenigen Bauherren zu schaffen, die nicht von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hauk MdL
Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg