Sehr geehrter Herr Hauk, was genau unternehmen Sie, um uns Verbraucherinnen und Verbraucher, insbesondere Kinder, vor der gesundheitsgefährdenden Belastung durch BPA zu schützen?
Sehr geehrte Frau Ria G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 19. Mai 2024, in der Sie sich erkundigen, wie Verbrauche rinnen und Verbraucher vor einer Belastung durch Bisphenol A geschützt werden können.
Derzeit gibt es zur Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes einen Höchstgeh alt von Bisphenol A in Bezug auf Lebensmittel. Ferner sind bestimmte Verwendungsbeschrän kungen festgelegt: In Säuglingsflaschen und Trinklerntassen für Kleinkinder ist die Verwendung von Bisphenol A bereits verboten.
Im Jahr 2023 hat die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) Bisphenol A bezüg lich des Gesundheitsrisikos strenger bewertet und dies mit der entsprechenden nationalen Stelle, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diskutiert. Das BfR hat Antworten auf häu fig gestellte Fragen zu Bisphenol A in Alltagsprodukten im Internet veröffentlicht (Bisphenol A in Alltagsprodukten: Antworten auf häufig gestellte Fragen - BfR (www.bund.de)).
Aufgrund der Neubewertung von Bisphenol A soll nun dessen absichtliche Verwendung bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen verboten werden. Die Europäische Kom mission hat im Februar 2024 einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgestellt, der nun diskutiert und abgestimmt wird. Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministe riums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL - Lebensmittelverpackungen - Bisphenol A). Das CVUA Stuttgart prüft Lebensmittelbedarfsgegenstände im Rahmen der amtlichen Überwa chung regelmäßig auf die Einhaltung der Bestimmungen zu Bisphenol A. Entsprechende Be richte aus dem Laboralltag hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt veröffentlicht (www.ua-bw.de).
Darüber hinaus hat das OVUA Stuttgart zahlreiche Untersuchungen zu Bisphenol A in Warm wasser aus Trinkwasserinstallationen durchgeführt. Zu einer Verunreinigung des Trinkwassers kann es kommen, wenn die Trinkwasserinstallation zuvor - dies kann viele Jahre zurückliegen - mit Epoxid saniert wurde. Das Land Baden-Württemberg hat als Vorreiter unter den Ländern, sich dieses Sachverhaltes angenommen und seit Januar 2024 gilt nun ein Grenzwert in der Trinkwasserverordnung. Hintergrundinformationen und Ergebnisberichte sind ebenfalls veröf fentlicht (www.ua-bw.de).
Sie sehen an all diesen Punkten, die amtliche Überwachung ist breit aufgestellt und die absicht liche Verwendung von Bisphenol A, bei der Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen, soll sogar verboten werden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher sehr gut geschützt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Hauk MdL