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Frage von Andrea Martina H. •

Wie oft in der Woche muß der Landwirt seine Rinder in Anbindehaltung auf die Weide lassen?

nwieweit Landwirte ihre Stallungen sicherer machen können, läßt sich nur erahnen

Die Verlinkung zumMinisteriumin BaWü

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/blauzungenkrankheit

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Sehr geehrte Frau H.,

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12.09.2024, in der Sie sich danach erkundigen, wie oft in der Woche der Landwirt seine Rinder in Anbindehaltung auf die Weide lassen muss.

Zuständig für das Thema Tierschutz ist der Bund, nicht die Länder. Nichtsdestotrotz unternehmen die Länder Anstrengungen, die Haltungsstandards im Bereich der Nutztiere dauerhaft zu verbessern, beispielsweise über die Tierschutzstrategie BW.

Zum Thema Anbindehaltung: Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Anbindehaltung von Rindern nicht verboten, solange die Tierplätze in Größe und Ausführung angemessen sind und an den Tieren keine, durch die Haltungsform bedingten, erheblichen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden festzustellen sind. Das Tierschutzgesetz enthält auch keine konkreten Vorgaben zur Ausgestaltung, wie beispielsweise Weidezeiten von in Anbindehaltung gehaltenen Rindern. Derartige Vorgaben kann es allerdings von Seiten der Abnehmer geben, und auch die Kombihaltung sieht Weidegang, alternativ Laufhof, vor. Außerdem gilt für den Öko-Bereich, dass die Anbindehaltung für Kleinbetriebe mit Ausnahmegenehmigung zulässig ist. Die Tiere müssen dann während der Weidezeit Zugang zu Weideland haben. Während der Stallperiode müssen die Tiere an mindestens zwei Tagen pro Woche für eine Stunde Zugang zu Freigelände haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Hauk MdL

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