Frage an Peter Hauk von Jörg F. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Hauk,
derzeit wünscht sich kein privater landwirtschaftlicher Betrieb die Gentechnik auf seinen Feldern, stattdessen sind es jetzt staatliche Stellen, die den Gen-Pflanzen zum Durchbruch verhelfen wollen. Verantwortlich ist vor allem die Landesregierung von Baden-Württemberg, die nach eigenen Angaben vorläufig den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nicht empfiehlt und dem Schutz der Öko-Betriebe und der konventionellen Landwirtschaft ohne Gentechnik absoluten Vorrang einräumt, aber mit diesen Gen-Mais-Projekten setzen sich die Landesregierung und somit Sie, Herr Hauk, ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel!
Respektieren Sie die Wünsche der überwiegenden Mehrheit Ihrer Wähler, welche keine Gentechnik auf dem Acker und in den Nahrungsmitteln haben wollen?
Werden Sie sich dafür einsetzen, damit alle Anträge für den Gentechnik-Versuch angemeldeten Flächen in Baden-Württemberg zurückgezogen werden?
Mit gentechnikfreien Grüßen
Jörg Fortak
Sehr geehrter Herr Fortak,
herzlichen Dank für Ihre Frage. Zunächst darf ich Ihnen versichern: Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum verzichtet auf die Durchführung von Landessortenversuche mit gentechnisch veränderten
Maissorten auf dem privaten Versuchsfeld Münzesheim. Landwirte, die dem Land Versuchsflächen verpachtet haben, sollen vor Anfeindungen geschützt werden. Die getroffene Entscheidung steht im Zusammenhang mit dem Widerstand. Sachlich sind derartige Versuche aber weiterhin geboten, um Sicherheit bezüglich der Koexistenz von gentechnisch veränderter und gentechnikfreier Erzeugung zu erhalten.
Ich setzte mich für eine Koexistenz von Öko-Landwirtschaft und Gentechnik-Landwirtschaft ein. Allerdings brauchen wir für eine sinnvolle Koexistenz klare Anbauregeln. So lange es diese nicht gibt und wir auch noch
weitere Erkenntnisse gewinnen müssen, kann ich den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nicht empfehlen. Der Schutz der Öko-Betriebe und der konventionellen Landwirtschaft ohne Gentechnik hat absoluten Vorrang. Ziel der Landessortenversuche ist es, durch eigene, unabhängige Versuche noch mehr Erkenntnisse zu gewinnen, insbesondere im Hinblick auf praktikable Verfahren zur Sicherstellung des Nebeneinanders von gentechnisch veränderter und gentechnikfreier Erzeugung.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Kennzeichnungspflicht. Während es für Lebensmittel und Futtermittel inzwischen EU-weite einheitliche Schwellenwerte gibt, ab denen Produkte mit dem Hinweis auf gentechnisch
veränderte Bestandteile gekennzeichnet werden müssen, konnte sich die Europäische Union bislang nicht auf vergleichbare Schwellenwerte beim Saatgut verständigen. In Baden-Württemberg wurde deshalb eine Bundesratsinitiative zu einer umgehenden Festlegung von europaweit geltenden, praktikablen
Kennzeichnungs-schwellenwerten für das zufällige oder technisch nicht zu vermeidende Vorhandensein gentechnisch veränderter Bestandteile im Saatgut beschlossen.
Bislang müssen Lebens- und Futtermittel mit dem Vermerk "Dieses Produkt enthält gentechnisch veränderte Organismen", gekennzeichnet werden, sofern die GVO-Bestandteile über 0,9 % liegen. Damit berücksichtigt die Verordnung der EU die Tatsache, dass genetisch verändertes Material in konventionellen Lebens- und Futtermitteln in sehr kleinen Spuren vorhanden sein kann. Hier wurde europäisches Recht geschaffen, um die Wahlfreiheit der Verbraucher zu garantieren und eine verwertbare Verbraucherinformation zu schaffen.
Auch beim Saatgut brauchen wir endlich einen Kennzeichnungsschwellenwert.
Mit freundliche Grüßen
Peter Hauk
Landtagsabgeordneter