Frage von Lutz H. • 01.10.2010
Frage an Peter Hauk von Lutz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hauck,
in der Sendung "Zur Sache Baden-Württemberg" vom 30.09.2010 haben Sie anlässlich der Proteste rund um das Projekt Stuttgart 21 Sitzblockaden als Nötigung bezeichnet. Ist Ihnen bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht diese Gleichsetzung anlässlich der Proteste rund um die Stationierung von Pershing II-Raketen in Mutlangen als nicht verfassungsgemäß abgelehnt hat? Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage kommen Sie dennoch heute zu dieser Gleichsetzung?
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Horn
Antwort ausstehend von Peter Hauk CDU