Frage an Peter Harry Carstensen von Arjeton B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Carstensen,
ich habe eine Frage zu Einbürgerung und möchte unseren Fall ganz
kurz Darstellen:
Meine Eltern haben die Deutsche- und Kosovarische Staatsangehörigkeit, leben in Flensburg. Mit mir selbst sind wir vier Kinder, meine zwei kleinere Geschwister haben erst jetzt die Einbürgerung beantragt da sie bislang die Passpflicht nicht erfüllt hatten. Nun haben sie die nachgeholt und können jetzt im Prinzip eingebürgert werden, jedoch hat die Beamtin der Einbürgerungsbehörde gesagt, dass meine Schwestern ihre Staatsbürgerschaft abdanken sollten. Nun ist es aber so dass meine Eltern, ich und eine andere Schwester eingebürgert worden sind, mit der Kosovarischen Staatsangehörigkeit. Da frage ich mich jetzt wieso das bei den zwei kleineren Geschwistern anders sein soll, für mich ist das nicht ok, da die Eltern die Doppelstaatsangehörigkeit haben. Was meinen Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Arjeton Beka