Frage an Peter Harry Carstensen von Torsten S. bezüglich Jugend
Ich würde Ihnen gern folgende Frage stellen und bitte freundlichst um eine zeitnahe Antwort:
Tatsache ist: Die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen für Sydslesvig sind Kindergärten und Schulen für die Angehörigen der dänischen Minderheit. Und dies ist auch gut und richtig so. Mit Landes- und Bundesmitteln, die an den Skoleforening überwiesen werden, sollen diese Einrichtungen und damit die Kinder aus der dänischen Minderheit gefördert werden. Auch dies sehe ich als eine Selbstverständlichkeit an. Nun ist es aber so, dass – nach meinen Schätzungen sowie nach Meinung vieler anderer Eltern, deren Nachwuchs die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen besuchten oder besuchten – nicht nur Kinder aus der Minderheit betreut und beschult werden. Rund 30 Prozent der Mädchen und Jungen gehören objektiv nicht zur dänischen Minderheit, weil die Eltern Migranten – aus der Türkei, arabischen Staaten, Ländern des ehemaligen Ostblocks und sogar auch China – sind und sich ausdrücklich nicht dazu bekennen, Angehörige der dänischen Minderheit zu sein. Hinzu kommen jene Eltern mit deutschem Pass, die ihre Kinder in Einrichtungen des Skoleforening schicken, sich aber ebenfalls nicht zur dänischen Minderheit bekennen wollen.
Meine konkrete Frage: Wie kann der SSW das Land Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auffordern, die Bezuschussung der Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen auf 100 Prozent (im Vergleich mit den Summen, die für Schüler an öffentlichen Schulen ausgegeben werden) anzuheben, wenn ein nicht eben unerheblicher Teil der Schüler der dänischen Schulen im Landesteil Südschleswig gar nicht zur dänischen Minderheit zählt und deren Eltern die dänischen Schulen nur als Sprachschulen missbrauchen? Wäre es nicht sinnvoller, von den objektiv nicht zur dänischen Minderheit zählenden Eltern ein Schulgeld zu erheben?
Sehr geehrter Herr Schulze,
für Ihre Anfrage vom 17. März 2012 danke ich Ihnen.
Im Prinzip haben Sie Recht. Allerdings sichert die „Kieler Erklärung“ aus dem Jahr 1949 jedem Bürger und jeder Bürgerin in Schleswig-Holstein zu, sich frei zur dänischen Minderheit bekennen zu dürfen, ohne dass dieses Bekenntnis überprüft oder bestritten wird. Die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder eine Minderheitenschule besuchen sollen. Auch die Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 halten ausdrücklich das freie Bekenntnis zur jeweiligen Minderheit fest. Diese Grundsätze stehen ebenfalls in unserer Landesverfassung (Art. 5 und 8). Zu einer Minderheit gehört, wer sich zu ihr bekennt.
Im Schulgesetz ist geregelt, dass den Trägern der Minderheitenschulen bedarfsunabhängig für jede Schülerin und jeden Schüler ein Zuschuss zusteht. Die Höhe des Zuschusses ist durch das Schulgesetz in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz 2011/12 geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Harry Carstensen