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Peter Harry Carstensen
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Frage von Renate R. •

Frage an Peter Harry Carstensen von Renate R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Carstensen,

Als Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein vertreten sie natürlich auch die Interessen aller Bürger ! Ich wohne in diesem schönen Land und habe ein Problem mit dem Wasserverband Bekau im Kreis Steinburg. Mir wird ein Beitragsbescheid zugestellt obwohl ich kein Mitglied in diesem Verband bin. Oder bin ich Zwangsmitglied? Obwohl das Bundesverwaltungsgericht bereits 2003 entschieden hat: "Weder die Erste Wasserverbandsordnung noch das Wasserverbandsgesetz kannten oder kennen eine Mitgliedschaft kraft Gesetzes Wie stehen Sie als gewählter Angeordneter und Ministerpräsident zu einer solch rechtswidrigen Vorgehensweise? Ich bitte Sie um eine verständliche Antwort, da ich sicher nicht der einzige Bürger in diesem unseren schönen Land bin dem so ungeheuerlich mitgespielt werden soll!

mit freundlichem Gruß
Renate Radunski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Radunski,

es ist richtig, dass es keine Mitgliedschaft in einem Wasserverband gibt, die unmittelbar kraft Gesetzes entsteht. Gleichwohl kommt es in der Praxis häufig vor, dass eine Mitgliedschaft durch Rechtsnachfolge erworben wird. D.h. wenn Sie beispielsweise ein Grundstück kaufen oder erben, dessen vormaliger Eigentümer Mitglied in einem Wasser- und Bodenverband ist, so geht diese Mitgliedschaft auf Sie über. Oft bestehen solche "Mitgliedschaftsketten" schon viele Jahrzehnte. Ob ein solcher Fall bei Ihnen vorliegt und Sie ggf. Mitglied des Wasserverbandes geworden sind ohne jemals selbst aktiv beigetreten zu sein, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Der Wasserverband Bekau wird Ihnen aber sicher gerne erklären, woraus sich in Ihrem Falle die Mitgliedschaft ergibt.

Die Idee, die dem Wasserverbandswesen innewohnt, ist durchaus vernünftig. Denn gerade in einem flachen Land wie Schleswig-Holstein ist wichtig, dass das Niederschlagswasser zuverlässig aus dem Landesinneren in die Meere abgeführt wird. Dies erfolgt über zahllose Gewässer. Um die Unterhaltungskosten dieser Gewässer, z.B. für Reinigung und Pflege, einerseits gerecht auf alle zu verteilen und andererseits die Flächeneigentümer für die Kosten an der "Beseitigung" des auf ihren Flächen niedergehenden Niederschlagswassers heranzuziehen, gibt es Wasser- und Bodenverbände. So zahlen alle nur vergleichsweise geringe Beiträge für die Entwässerung der Flächen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Harry Carstensen