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Frage von Jörg B. •

Frage an Peter Götz von Jörg B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Götz,

als Mitglied der parlamentarischen Versammlung sind Sie sicherlich mein richtiger Ansprechpartner:

Meine Frage: die ablehnende Haltung der Europäer (insbesondere auch vieler Deutschen) zur Europäischen Verfassung basiert sicherlich auch darauf, daß kein Mensch Einzelheiten hierzu kennt. Wäre es nicht mal ein Leichtes, kurzgefaßte Publikationen und nicht ein 500 Seiten Konvolut ´unter das Volk´ zu bringen? Das Deutsche Grundgesetz ist überschaubar und für jeden zu verstehen. Was für Deutschland funktioniert hat müßte auch für Europa möglich sein.

Für meine Person: solange ich die Verfassung nicht kenne würde ich sie zunächst einmal ablehnen wollen - und insofern kann ich die Iren sehr gut verstehen. Wenn ich Sie denn mal zu Gesicht bekäme und schließlich auch verstanden hätte, könnte ich sicherlich meine Meinung ändern.

Ich denke, so wie ich denken mittlerweile auch Millionen anderer Bürger in Deutschland wie in Europa.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Bieber

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bieber,

vielen Dank für Ihre Ausführungen zum Europäischen Verfassungsvertrag.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon durch die europäischen Staats- und Regierungschefs am 13. Dezember 2007, waren die Verhandlungen über die institutionelle Reform der Europäischen Union beendet. Mit dem Vertrag von Lissabon -- der bereits bestehende Verträge ergänzt -- wird die Grundlage für die künftigen Herausforderungen in der EU geschaffen und er bietet eine solide Grundlage und den geeigneten Rahmen, dass die Europäische Union eine Union von Frieden, Freiheit und Sicherheit ist.

Ich stimme Ihnen zu, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu Recht über den Inhalt dieses Vertrages umfassend informiert sein wollen. Eine wirksame und breite Öffentlichkeitsarbeit, um Inhalt, Sinn und Zweck des Reformvertrages transparent und greifbar zu machen, kommt vornehmlich dem Europäischen Parlament zu. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jedoch auch über Internet über den Vertrag informieren. Dazu stehen z.B. die Portale www.europarl.de/verfassung oder www.europa.eu zur Verfügung.

Erlauben Sie mir noch eine Anmerkung: Meine stellvertretende Mitgliedschaft in der deutschen Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und der Westeuropäischen Union ist nicht mit einer Mitgliedschaft im Europäischen Parlament zu verwechseln. Die Parlamentarische Versammlung ist ein dem Europarat zugeordnetes beratendes Organ von Parlamentariern, dem 47 demokratische Staaten Europas angehören, mit Sitz in Straßburg.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz
Bundestagsabgeordneter