Frage an Peter Götz von Thomas E. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Götz,
Ihrer Argumentation bzgl. größerem Wettbewerb durch den Gesundheitsfonds kann ich leider nicht folgen.
Als "Kunde" haben wir jetzt "einheitliche Beitragssätze". Wo bleibt da der Wettbewerb ? Sorry, aber letztlich geht es halt über den Geldbeutel. Bisher waren die unterscheidlichen Beitragssätze für die Kunden auch ein Wettbewerbsmerkmal.
Hätte man den bisherigen Risikostrukturausgleich von wirtschaftlichen Kassen an unwirtschaftliche Kassen abgeschafft und keine einheitlichen Beitragssätze wie jetzt geschaffen, dann wäre Wettbewerb entstanden.
mfg
t.essig
Sehr geehrter Herr Essig,
vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Überlegungen zum "Gesundheitsfonds".
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit weiterhin die Bürgerinnen und Bürger eine gute Gesundheitsversorgung erhalten können, brauchen wir ein Finanzierungssystem, das die Mittel für die Versorgung zielgerecht und effizient bereitstellt. Der Gesundheitsfonds ermöglicht den Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ab dem 01.01.2009 gilt ein allgemeiner Beitragssatz, der durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt wird und es ist vorgesehen, dass diese Rechtsverordnung vom Bundeskabinett Ende Oktober beschlossen wird.
Festzuhalten ist, dass das neue Finanzierungssystem nicht nur aus einem einheitlichen Beitragssatz besteht. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Wird tatsächlich ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss die Kasse ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen.
Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein längerfristig tragfähiges Fundament gestellt. Ab dem 01.01.2009 werden die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger, der Mitglieder der Krankenkassen sowie die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln im Gesundheitsfonds gebündelt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine Grundpauschale pro Versicherten sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen.
Was den Wettbewerb anbelangt, so erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen durch den Gesundheitsfonds ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Der Versicherte wird besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen können. Die Krankenkassen müssen über die Produkte d.h. über die Leistungen, die sie anbieten, konkurrieren. Bislang stand der Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes im Vordergrund mit dem Ziel, den jungen gesunden Kunden durch gezielte Werbung zu gewinnen. Künftig müssen die Krankenkassen stärker als bisher leistungsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten.
Ich würde mich freuen, wenn ich Ihnen mit diesen Ausführungen dienlich sein konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz