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Frage von Daniel D. •

Frage an Peter Götz von Daniel D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Götz,

den auf abgeordnetenwatch.de Abstimmungsergebnissen über das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist zu entnehmen, das sie sich an dieser Abstimmung nicht beteiligt haben. Welche Termine können wichtiger als eine Abstimmung über ein Gesetz sein, welches massivst die Bürgerrechte der deutschen Bevölkerung beschneidet? Rückblickend stellen wir uns auf eine höhere moralische Stufe als das System der Staatsicherheits-Behörde in der ehemaligen DDR, doch im Vergleich sind die Möglichkeiten die sich der deutsche Staat mit der Vorratsdatenspeicherung schafft nicht unmenschlicher als die Überwachungsmaßnahmen der Stasi.

Wie stehen sie allgemein zu den aktuell von ihrem Kollegen Schäuble aufkommenden Vorschlägen, wie zum Beispiel der Onlinedurchsuchung? Ist es ihnen nicht auch ein Dorn im Auge, dass im Zuge der Terrorbekämpfung demokratische Grundpfeiler wie die Informationelle Selbstbestimmung ausgehöhlt werden? Als Gemeinschaft stehen wir den Problemen des Terrors in aller Welt gegenüber, aber es kann meiner Meinung nicht der Sinn sein unsere Prinzipien der Freiheit dabei zu Opfern.

Für mich bleibt nur noch zu Hoffen das das Bundesverfassungsgericht die Beschneidung der Grundrechte der Bürger nicht zulässt und die durch ihre Partei mitbeschlossenen Gesetze wieder kippt.
Ich würde mir von ihnen wünschen, dass sie sich bei solch kritischen Fragen beteiligen und sich dann auch nicht dem Fraktionszwang beugen. Als Abgeordneter sind sie nur ihrem Gewissen und ihren Wählern verpflichtet. Als ich ihnen bei der letzten Bundestagswahl meine Stimme gab, dachte ich jedenfalls nicht das sie aktiv oder durch Abwesenheit Gesetze mittragen die meine Freiheit als Bürger beschneiden.

Mit freundlichem Gruß
Daniel Dietrich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dietrich,

für Ihre Mail vom 14. November 2007 danke ich Ihnen. Es ist richtig, dass ich zur namentlichen Abstimmung zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht beim Präsidenten des Deutschen Bundestages entschuldigt war und nicht teilnehmen konnte. Wäre mir eine Teilnahme an der Abstimmung möglich gewesen, hätte ich dem Gesetz zugestimmt.

Zum Thema selbst ist zu sagen, dass sich die Rechtspolitik im Bereich der Telekommunikationsüberwachung in einem Spannungsfeld bewegt. Grundrechtschutz der Bürger und Strafverfolgungsinteresse des Staates müssen in einen vernünftigen Ausgleich gebracht werden. Ermittlungsinstrumente sollten deshalb aus meiner Sicht nicht stärker beschränkt werden, als dies verfassungsrechtlich geboten ist.

Die Bundesregierung hat mit Unterstützung des Deutschen Bundestages die Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratssperrung von Daten zugestimmt. In diesem Beschluss hat der Deutsche Bundestag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist. Die Richtlinie wird in nationales Recht umgesetzt wobei von den Telekommunikationsunternehmen nur die Verkehrsdaten gespeichert werden dürfen ( Speicherungsfrist ist auf sechs Monate begrenzt ). Die Anordnung der Erteilung einer Auskunft über diese Daten ist nach wie vor an strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen geknüpft. Eine Verwendung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nicht zulässig.

Lassen Sie mich unser politisches Ziel auf diesem Gebiet wie folgt zusammenfassen: Wir wollen nicht den gläsernen Menschen. Wir wollen aber den gläsernen Verbrecher !

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz
Bundestagsabgeordneter