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Peter Götz
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Frage von Franz B. •

Frage an Peter Götz von Franz B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Götz,

die CDU möchte zusammen mit der SPD die Diäten der Bundestagsabgeorneten um über 9% erhöhen. Begründung: Seit 2003 hätte keine Anpassung mehr stattgefunden!
Meine Frage an Sie: Wieviel Anpassung haben wir Rentner seit 2003 bekommen?
Mich intressiert besonders Ihre Meinung dazu, damit ich meine weiteren Wahlentscheidungen eventuell ändern kann.

Mit freundlichen Grüßen
Baumstark

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baumstark,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 5. November 2007. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die Vorschläge der Koalitionsfraktionen für eine Neuregelung der Abgeordnetenentschädigung und der Altersversorgung der Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 um 330 Euro ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren und entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diäterhöhung im Jahr 2003. Mit einer Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die gesetzlich vorgegebene Orientierungsgröße erreicht. Zukünftig soll das nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Die Diäterhöhung ist auch an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt, mit der Folge, dass schon der erste Schritt der Anpassung der Diäten zum 1. Januar 2008 mit einer Absenkung des Steigerungssatzes der Altersversorgung um 16 % einhergeht. Die Höhe der Altersentschädigung wird von bisher 3 % zukünftig für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag auf 2,5 % der monatlichen Abgeordnetenentschädigung abgesenkt. Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr wirkungsgleich umgesetzt.

Im Übrigen wird im Gegensatz zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung die Altersentschädigung der Abgeordneten wie die Diäten voll versteuert. Private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 65, zukünftig des 67. Lebensjahres werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.

Die Abgeordnetenentschädigung und die Altersversorgung sind immer Gegenstand intensiver Diskussionen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Zugleich hat der Mandatsträger, der zeitlich begrenzt politische und gesellschaftliche Verantwortung übernimmt, das Recht auf eine angemessene Entschädigung.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung ihres Anliegens beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz