Frage an Peter Götz von Franz Josef B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Götz,
zunächst danke für die umfassende Beantwortung zum Thema deutschsprachige Musik im Radio.
Heute habe ich eine Frage zu der aktuellen Diskussion um die Kleinkinderbetreuung (Kindergrippe) unter 3 Jahren, wovon die Bundesfamilienministerin ja für 35 % aller dieser Kinder sorgen will. Großer Diskussionsbedarf ist wohl über die Finanzierung. Bisher habe ich noch überhaupt nie und nirgends gehört, wie hoch die Kosten pro Kind wohl sind und wieviel man von den Eltern als Monatsbeitrag erwartet. Haben Sie persönlich und Ihre Partei schon eine Vorstellung?
Meine Meinung ist, dass ein solcher Beitrag durch die Eltern natürlich nicht zu niedrig ausfallen sollte. Schließlich hat die abgebende Mutter, richtiger gesagt beide Elternteile ja Einkommen aus Berufstätigkeit, den die Mütter, die ihre Kinder nach guter alter Tradition selbst erziehen, nicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Franz J. Braun
Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Mail vom 13. des Monats und Ihre Anmerkungen zur Kinderbetreuung.
Zunächst begrüße ich ausdrücklich, dass es der Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen gelungen ist, das Thema Familienpolitik in der politischen Prioritätenliste ganz oben auf zu setzen. Hier besteht nach wie vor aus vielen Gründen großer Handlungsbedarf.
CDU und CSU wollen, dass junge Familien sich entscheiden können, wie sie ihr Familienleben gestalten und wie sie Familie und Beruf zusammenbringen. Dafür ist es notwendig, dass auch die entsprechenden Angebote zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig muss aber auch klar sein, dass diejenigen, die ihre Kinder in den ersten Jahren zu Hause erziehen möchten, genauso viel Respekt und Anerkennung verdienen wie Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit gleich wieder aufnehmen möchten.
Eine Finanzierung der Betreuungskosten für die unter 3-Jährigen darf nicht zulasten der Familien gehen, die ihre Kinder selbst erziehen. Deshalb lehne ich sowohl den von der SPD geforderten Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für die unter 3-jährigen Kinder als auch die Finanzierung über ein Aussetzen der Kindergelderhöhung ab. Auch die Veränderung beim Ehegattensplitting – wie von der SPD gewollt – würde bedeuten, dass Mütter, die zu Hause geblieben sind und ihre 2,3 oder 4 Kinder in den ersten Jahren selbst betreut und erzogen haben, im Alter, wenn die Kinder aus dem Haus sind, „bestraft“ werden.
Kinderbetreuung ist eine Aufgabe der Länder und Kommunen. So finden auf Einladung der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen in den nächsten Wochen eine Reihe von Gesprächen mit den Ländern und den Kommunen statt, um einerseits den echten Bedarf zu konkretisieren und gleichzeitig die Finanzierungsfragen zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz MdB