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Frage von Frauke S. •

Frage an Peter Götz von Frauke S. bezüglich Gesundheit

Wenn Sie sich darüber im Klaren wären, dass die neue Gesundheitsreform mit
- elektronischer Gesundheitskarte und Datenspeicherung in Zentralservern
- online-Datenübertragung der ärztlichen Verordnung zur Vertragsapotheke der jeweiligen Krankenkasse
- online-Anforderung des verordneten Medikamentes beim Hersteller, Großhandel oder MacMorris

es einem Hacker ermöglichen wird,
- eine Auswahl von Patienten nach Alter, Geschlecht, Wohnort oder auch jüdisch klingendem Namen zu treffen
- aus einer Verordnung von "Ibuprofen" "Ibuproten" zu machen
- dann könnte dieses "Ibuproten" (im Ausland hergestellt und aus dem Ausland her vertrieben) z.B. Zyankali enthalten

und alle gewählten Patienten in höchste Gefahr bringen.

Würden Sie dann diesem Gesetz noch zustimmen? Guten Gewissens?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte und zur Gesundheitsreform.

Erlauben Sie mir zunächst den Hinweis, dass die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte nicht Gegenstand der anstehenden Abstimmung zur Gesundheitsreform ist. Vielmehr wurden mit dem zum 01.01.04 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) die rechtlichen Grundlagen für die Weiterentwicklung der bisherigen Krankenversicherungskarte zur elektronischen Gesundheitskarte festgelegt. Darüber hinaus trat am 28.06.05 das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen in Kraft. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für die Arbeiten der Betriebsgesellschaft „gematik“.

Nach verschiedenen Testphasen – die erste „praktische“ Testphase wurde in der Region Flensburg durchgeführt – begannen im Dezember 2006 die bundesweiten Feldtests in insgesamt acht Testregionen. Hier wird die elektronische Gesundheitskarte unter realen Einsatzbedingungen getestet, bevor sie überhaupt flächendeckend zum Einsatz kommt.

Selbstverständlich hat die Sicherheit vor Missbrauch und der Schutz des Patienten höchste Priorität. Deshalb wurde in die Gestaltung der Technik das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einbezogen; darüber hinaus wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zahlreiche Regelungen in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen, die Sicherheit und Schutz gewährleisten.

Ausführliche Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte sind zu finden unter www.die-gesundheitskarte.de und www.gesundheitskarte-sh.de

Mit freundlichen Grüßen
Peter Götz MdB