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Antwort von Peter Gauweiler
CSU
• 06.10.2011

(...) für die Bereiche des Bundesinnenministerium und das bayerische Innenministerium kann ich das jedenfalls definitiv ausschließen. Grundsätzlich ist die Presse frei in ihrer Berichterstattung und eine gebotene oder übertriebene Zurückhaltung bei Informationen über Täter und Opfer Sache des jeweiligen Presseorgans. Anweisungen der Politik würden die Pressefreiheit verletzen und die Gewaltenteilung gefährden und zu heftigen Protesten von Seiten der betroffenen Presse führen. (...)

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