Frage an Peter Gauweiler von Heinrich W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Gauweiler!
Es liegt mir der Entwurf vor über einen "Vertrag zur Einrichtung des europäischen Stabilitätsmechanismus" (herunterzuladen: http://www.freiewelt.net/blog-3321/der-vertragsentwurf-zur-transferunion-ist-%F6ffentlich(!)---ziel-ist-die-beendigung-staatlicher-haushaltssouver%E4nit%E4t.html ), Ihnen wird dieses Papier bekannt sein, da der Bundestag Ende September darüber abstimmen soll.
1. Nach diesem Entwurf würden wir uns "bedingungslos" und "unwiderruflich" verpflichten, Geld in den ESM zu geben (Art. 8/4). Nach Art. 9/3 kann der geschäftsführende Direktor neuen Kapitalbedarf reklamieren ohne dass der Bundestag nun ein Recht hat zur Debatte darüber und eventuell zur Zahlungsverweigerung, denn die BRD muss dann ebenso "unwiderruflich" und "bedingungslos" Geld zuschießen. Sehen Sie diese Vertragstexte mit ihrem Automatismus auch als eine Entmündigung des Bundestages an und als ein umfassendes Ermächtigungsgesetz?
2. Neben anderen Bestimmungen erhalten die Verantwortlichen des ESM "umfassende gerichtliche Immunität" nach Art. 27. Die Archive des ESM "sind unverletztlich". Warum enthebt man die "Beauftragten" des ESM jeder gerichtlichen Kontrolle? Warum hat das EU-Parlament lediglich ein Informationsrecht und kein Kontrollrecht? Können Sie mit ruhigem Gewissen für einen solchen Vertrag stimmen?
3. Erkennen Sie in dieser Entwicklung auch einen Bruch von Abmachungen (Stabilitätskriterien, illegale Durchsetzung einer Transferunion usw.) wir Erwin Teufel feststellt? http://www.faz.net/artikel/C31147/erwin-teufel-regierungen-halten-sich-nicht-mehr-an-gesetze-30476337.html
4. Sind auch Sie überzeugt: wir retten Griechenland usw. wie es landauf-landab tönt, oder ist nicht dies die Wirklichkieit: mit diesem Vertrag retten wir allein die Banken und sorgen für die Vermehrung ihrer Gewinne auf Kosten der Steuerzahler? Siehe: http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=326
Mit freundlichen Grüssen
Heinrich Westner