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Frage von karsten g. •

Frage an Peter Danckert von karsten g. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

mich interessiert, wie sie die stellung von nichtehelichen kindern und deren vätern in unserer gesellschaft sehen ?

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Sehr geehrter Herr Guhl,

ich bedanke mich für Ihre Frage und Ihr Interesse am Thema Familienpolitik.

In den vergangenen fast zehn Jahren ist auf diesem Feld einiges bewegt worden.

Das so genannte Kindschaftsrecht, welches alle Gebiete zusammenfasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen, ist seit 1998 in wesentlichen Punkten reformiert worden. So ist beispielsweise seit dem 01. Juli 1998 das Kindschaftsrechtsreformgesetz in Kraft, in dem festlegt ist, dass nicht miteinander verheirateten Eltern dann das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind zugesprochen wird, wenn sie dies übereinstimmend vor dem Jugendamt oder einem Notar erklären. Geschieht dies nicht, hat die Mutter die alleinige Sorge. Hintergrund dieser Regelung ist, dass nichteheliche Kinder nicht nur in intakten nichtehelichen Lebensgemeinschaften geboren werden, sondern auch im Rahmen flüchtiger und instabiler Beziehungen. Der Gesetzgeber hat deshalb angenommen, dass unverheiratete Eltern nicht immer die für die gemeinsame elterliche Sorge notwendige Konfliktfähigkeit besitzen.

Außerdem stellt dieses Gesetz eheliche und nichteheliche Kinder in Bezug auf das Umgangsrecht gleich: Väter haben demnach das Umgangsrecht, das sowohl bei ehelichen als auch bei unehelichen Kindern nur dann eingeschränkt werden kann, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Ebenfalls seit 1998 wurden die Sonderregelungen für nichteheliche Kinder in Bezug auf das Erbrecht aus dem Gesetz gestrichen. Nichteheliche Kinder sind demnach auch hier gleichberechtigt zu ehelichen Kindern. Im Beistandschaftsgesetz wird die zwingende gesetzliche Amtspflegschaft für nichteheliche Kinder abgeschafft und durch eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamtes - als Angebot an alle Alleinerziehenden - ersetzt. Die Begriffe „eheliche“ und „nichteheliche“ Kinder existieren mittlerweile im Sprachgebrauch der Gesetzgebung überhaupt nicht mehr.

Sie sehen also, dass hier eine Vielzahl von Regelungen auf den Weg gebracht wurde, die das Familienrecht an die Umstände moderner Familienplanung angepasst haben. Dies geschah und geschieht weiterhin immer unter zwei wichtigen Aspekten: zum einen dürfen Kinder nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden, und zum andern gehen Gesetzesänderung in diesem Bereich immer in Richtung Stärkung der Rechte der Kinder und ihrer Eltern und Beschränkung der Eingriffsmöglichkeiten des Staates auf das erforderliche Maß.

Für mich als Vater von vier Kindern steht beim Kindschaftsrecht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Aus diesem Grund bemühe ich mich zurzeit mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss um die Durchsetzung einer Neuregelung des Unterhaltsrechts, mit dem Ziel, dass Kindern aus geschiedenen Ehen und Kindern aus nachfolgenden Beziehungen (ehelichen oder nichtehelichen) der gleiche Status in der Unterhaltsberechung zugesprochen wird. Hierzu liegt ein Entwurf der Bundesregierung vom 15. Juni 2006 vor, der beinhaltet, der Versorgung von Kindern bei der Unterhaltsberechnung Priorität einzuräumen, unabhängig davon, aus welcher Beziehung diese stammen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert