Frage an Peter Danckert von michael w. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
ich wollte wissen ob vieleicht herraus bekommen was die GEZ seit jahren mit 7,5 milliarden euro gebühren von der bevölkerung macht. ( 75000 millionen ) jahr für jahr .
ich habe mehrere e mails zur GEZ geschickt um dies herrauszufinden. keine antwort. auch bei der unverschämt teuren 180 iger nummer wird man nur hingehalten.
meine konkrete frage lautet . können sie sich dafür einsetzen das die GEZ die einzelnen positionen offenlegt. es müßten jahr für jahr milliarden überschüße angesammelt worden sein .
was passiert mit einer solch riesen summe , das fragen sich alle ? das ist ein selbstbedienungsladen sondergleiches ! ich möchte keine schlößer mehr für die gottschalks und jauchs finanzieren.
ich hoffe das sie sich für eine abschaffung eines solchen wuchervereins einsetzen.
Sehr geehrter Herr Wilke,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Offenlegung der Ausgabeposten der jährlichen GEZ-Gebühreneinnahmen.
Da seit dem 1. Januar 2013 der pauschal pro Betriebsstätte zu zahlende Rundfunkbeitrag die Zahlung von GEZ-Gebühren abgelöst hat, existiert auch die Gebühreneinzugszentrale nicht mehr. Nachfolgeorganisation ist nun der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, welcher für die empfangsgerätunabhängige Einziehung des Rundfunkbeitrags zuständig ist.
Wie Sie in Ihrer Anfrage darstellen, beläuft sich die Höhe der Einnahmen der GEZ durch Rundfunkgebühren in den letzten Jahren auf ca. 7,5 Mrd. Euro pro Jahr. Wie aus dem Geschäftsbericht der GEZ aus dem Jahre 2011, sowie aus der statistischen Datenbank des Deutschen Bundestages hervorgeht, beläuft sich der konkrete Betrag im Jahre 2011 auf 7,533 Mrd. Euro.
Die eingenommenen Mittel dienen der Finanzierung der Landesrundfunkanstalten sowie des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Deutschlandradios. Aus dem im Internet öffentlich einsehbaren Geschäftsbericht der GEZ aus dem Jahre 2011 ergibt sich folgende Verteilung der Gesamterträge (Angaben in Mio. Euro):
- Die entsprechende Tabelle finden Sie im Anhang.-
Die von den einzelnen Rundfunkanstalten verwendeten Gelder werden wiederum in den jeweiligen Geschäftsberichten offengelegt. Einige Berichte, wie die des WDR, MDR oder NDR können ebenfalls im Internet eingesehen werden.
Beispielsweise gibt die größte Rundfunkanstalt im ARD-Verbund, der Westdeutsche Rundfunk, in seinem Geschäftsbericht vom Jahre 2011 auf den S. 76 ff. Aufschlüsselungen über Ertrags- und Aufwandsrechnungen. Beispielsweise stellten Arbeitsentgelte und soziale Aufwendungen im Jahr 2011 in der Höhe von 319,4 Mio. Euro 22,5% der Gesamtaufwendungen des WDR dar.
Die jeweilige Rundfunkanstalt ist gem. §1 Abs.2 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) dazu verpflichtet, ihren mittelfristigen Finanzbedarf der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) mitzuteilen. Die KEF ist ein aus 16 Experten bestehendes Kontrollgremium, welches die Angaben der Rundfunkanstalten unter anderem auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit überprüft und ihre Ergebnisse in regelmäßigen Berichten im Internet veröffentlicht (beispielsweise findet sich ein Wirtschaftlichkeitsbericht in Kapitel 9 des 18. Berichts). Nach erfolgter Prüfung wird eine Empfehlung an den Ministerpräsidenten des entsprechenden Landes geschickt, wonach eine Abstimmung über die Höhe der Einnahmen der Rundfunkanstalt im Landesparlament stattfindet. Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag stellt hierbei die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und Arbeit der KEF als auch für die Regelung der Höhe der Rundfunkbeiträge und die Aufteilung der Mittel dar.
Herausforderung des neuen Rundfunkbeitrags wird es sein, trotz pauschaler Berechnung eine gerechte und angemessene Beitragshöhe zu ermitteln, sodass keine unverhältnismäßigen Belastungen Einzelner entstehen können. Ich gebe Ihnen recht, dass im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstärkt Transparenz- und Kontrollarbeit geleistet werden muss. Offenlegungen von konkreten Investitionen und Gehältern stellen hierbei einen wichtigen Schritt dar. Besonders auf kommunaler Ebene bedeutet die Umstellung auch eine hohe administrative Anforderung, da zunächst alle Betriebsstätten erfasst werden müssen. Außerdem wird darauf geachtet werden müssen, dass sobald konkrete Zahlen über die Einnahmehöhe nach dem neuen Beitragssystem vorliegen, Anpassungen stattfinden.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Peter Danckert