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Frage von Thomas H. •

Frage an Peter Danckert von Thomas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Danckert,

nachdem Sie am 09.11. für die VDS gestimmt haben und Sie meine anfrage per Mail vom 14.11.2007 leider nicht beantwortet haben, möchte ich heute noch einmal versuchen Sie zu fragen welche Stellung Sie zu diesen Themen beziehen.

Die Neuigkeiten im Bereich Datenschutz und Überwachung unter dem Vorwand der Sicherheit und Entbürokratisierung überschlagen sich ja dieser Tage. Sogar Teile Ihrer Partei fangen langsam an nachzudenken und ihre Meinung zu ändern.

Es müsste Sie doch als freiheitsliebender und demokratischer Mensch total erschüttern wenn Sie täglich diese oder ähnliche Neuigkeiten in der Presse hören. Einige Stichworte der letzen Tage:

- Bundestag will Arbeitszeiterfassung für jeden Die Daten sollen an die jeweilige Krankenversicherung, von dieser an die Renten- und an die Träger der Unfallversicherung gemeldet werden.
- ELENA Zentrale Vorratsspeicherung aller Einkommensdaten
- BKA Gesetz
- Steuernummer
- Schweden
- flächendeckender Einsatz von Kameras zur Überwachung

Meine Frage ist ob Sie heute noch zu dieser Abstimmung stehen oder Ihre Meinung sich geändert hat?

Ich werde auf jeden Fall anfangen mich nach anderen Wahlalternativen umzuschauen und mich in einer anderen Partei selber engagieren. Ich vermute mal wenn Sie so weiter Politik betreiben, werden Sie noch mehr Ihre Basis verlieren.

MfG

Thomas Habisch

Mitglied der Piratenpartei

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Habisch,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachungsgesetz vom 26. Juni, welches ich Ihnen selbst­verständlich gerne beantworten.

Ihr Schreiben vom 14. 11. 2007 ist mir hingegen leider nicht bekannt.

Die Sorge, dass durch die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung, Eingriffe in die Privatsphäre des Einzelnen ermöglicht werden, teilen Sie mit vielen Menschen in unserem Land. Auch wenn ich nachvoll­ziehen kann, dass Sie die öffentliche Diskussion und Meinungsmache zu diesem Thema verunsichert, möchte ich Ihnen versichern, dass Ihre Sorgen unbegründet sind.

Bei der Umsetzung der diesbezüglichen EU- Richtlinie in Deutsches Recht hat sich die SPD- Bundestagsfraktion stets an der Prämisse orientiert, den Schutz des Kern­bereichs privaten Lebens als oberstes Gut zu behandeln. Um zu verhindern, dass verdeckte Ermittlungsmaßnahmen willkürlich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, haben wir für ihre Anordnung durch die weitere rechtsstaatliche Begrenzung des Telekommunikationsüberwachungsrecht strenge Voraussetzungen geschaffen.

So muss zum Beispiel jede Überwachungsmaßnahme durch einen Richter angeord­net werden. Eine Überwachung ist nur dann möglich, wenn es sich bei dem Straftat­bestand um eine schwere Straftat handelt, die eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren nach sich zieht. Außerdem sind Berufsgeheimnisträger, wie zum Beispiel Ärzte oder Seelsorger mit einer besonderen rechtlichen Stellung bedacht. Des Weite­ren dürfen keine Ermittlungen durchgeführt werden, wenn im Vorfeld zu erkennen ist, dass dadurch allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich des privaten Lebens erlangt werden.

Die SPD- Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetz stets Sorge getragen, dass der Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen zum Zweck der Kriminalitätsbegrenzung und dem Schutz vor schweren Straftaten mit hohen, grundrechtssichernden Schwellen verknüpft ist, so dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gewahrt ist.

Aus diesem Grund befürworte ich nach wie vor die beschlossenen Gesetze zur Vor­ratsdatenspeicherung und zur Telekommunikationsüberwachung.

Ich bin davon überzeugt, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu mehr Si­cherheit in Deutschland beiträgt. Zugleich bleibt durch eine Vielzahl gesetzlicher Re­gelungen die Persönlichkeitssphäre gewahrt und geschützt.

Rechtsstaatlichkeit und Persönlichkeitsrechte sind unverzichtbare Bestandteile unserer freiheitlichen Grundordnung. Diese zu fördern und zu schützen ist die uns obliegende Pflicht. Dafür werde ich mich auch in Zukunft einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Danckert