Frage an Peter Danckert von Ailyn L. bezüglich Finanzen
Guten Tag!
Mit Welchem Recht bekommt mann als Harz 4 emfänger in einer Bedarfsgemeinschaf pro person nur 312 Euro und eine alein wohnende Person 347 Euro die haben doch genau die selben kosten wie eine Bedarfsgemeinschaft.Mit welchen recht ist das so.
Sehr geehrter Herr Lehmann,
ich bedanke mich für ihre Email vom 03.05.2008.
In dieser hatten Sie gefragt, mit welcher Begründung ein Hartz VI – Empfänger, der in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, weniger Geld bekommt als ein Alleinstehender- nämlich 312 gegenüber 347 Euro.
Dieser Unterschied begründet sich dadurch, dass eine alleinwohnende Person durchschnittlich mehr Ausgaben hat, als mehrere zusammenwohnende Leute
Bei der Ausarbeitung der Harz IV-Gesetzes wurden hierzu Resultate einer wissenschaftlichen Studie berücksichtigt. Laut der Studie betragen die monatlichen Ausgaben einer Bedarfsgemeinschaft nur 90 Prozent der Ausgaben einer alleinwohnenden Person. So können zum Beispiel Lebensmittel für eine Bedarfsgemeinschaft in großen Packungen gekauft und dadurch Geld gespart werden Dies ist bei einem alleinstehenden Harz IV-Empfänger nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Danckert